Verbraucher & Recht

Teilhabechancengesetz umgehend entfristen

Erstmals seit 2014 stieg die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Baden-Württemberg: Mit 82.300 (März 2021) sind es im Vergleich zum März 2020 rund 31.500 Personen mehr, die länger als ein Jahr ohne Job sind. Viele von ihnen haben in Branchen wie dem Gastgewerbe oder im Reinigungssektor gearbeitet. Damit wird es für Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, noch schwieriger Arbeit zu finden. Damit sie eine Perspektive auf dauerhafte Beschäftigung erhalten, fordert die Caritas Baden-Württemberg zum Tag der Arbeit (1. Mai), das Teilhabechancengesetz umgehend zu entfristen. Das Gesetz hat sich als effektiv erwiesen, damit langzeitarbeitslose Menschen durch gezielte Hilfen Arbeit aufnehmen und diese auch dauerhaft ausüben. Allerdings ist die Laufzeit des Gesetzes auf sechs Jahre befristet (bis 2024). „Die Förderung eröffnet den Menschen eine reelle Perspektive, damit sie auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und auf längere Sicht von ihrem eigenen sozialversicherungspflichtigen Einkommen leben können“, so die Caritasdirektorinnen Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Birgit Schaer (Freiburg). „Entsprechend muss die Befristung dringend aufgehoben werden.“

Das Programm erreicht überwiegend ältere Menschen oder Menschen, die über keinen Berufsabschluss verfügen. Werden diese Menschen durch das Teilhabechancengesetz gefördert, erhalten sie über einen Zeitraum von fünf Jahren staatliche Lohnkostenzuschüsse, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen. Zentral für den Erfolg ist insbesondere das begleitende Coaching, das die Menschen an ihrer neuen Arbeitsstelle emotional und mental stützt. Durch das Coaching können viele Schwierigkeiten ausgeräumt werden, weil es sich an den individuellen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer orientiert. Es hilft, Krisen abzumildern und stabilisiert das Beschäftigungsverhältnis.

Dank des Teilhabechancengesetzes konnten seit 2019 im Land 2560 langzeitarbeitslose Menschen eine Beschäftigung aufnehmen, einige von ihnen fanden bei den Diensten und Einrichtungen der Caritas Baden-Württemberg einen Arbeitsplatz. Sie arbeiten vor allem in den Sozialkaufhäusern und Tafelläden, vereinzelt auch in der Pflege oder Verwaltung.

Das begleitende Coaching wird vielfach vom Jobcenter selbst oder aber von externen Dienstleistern durchgeführt. Aus Sicht der Caritas ließen sich durch eine Vernetzung von Arbeit und Coaching aus einer Hand bessere Ergebnisse erzielen. „Die geförderten Menschen sind den Caritas-Mitarbeitenden bestens bekannt. Es wäre leicht, hier gezielt auf die speziellen Entwicklungsziele und Bedürfnisse einzugehen“, so Schaer und Holuscha-Uhlenbrock. Per Gesetz ist diese Kombination aber nicht vorgesehen. Hier – so fordert der katholische Wohlfahrtsverband – sei nachzubessern.

Nach dem Teilhabechancengesetz können Arbeitslose über 25 Jahre, die mindestens sechs Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht beschäftigt waren, zwei Jahre lang mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Prozent des Tariflohns gefördert werden. Danach verringert sich der Zuschuss für maximal drei weitere Jahre jährlich um 10 Prozent. Eine Förderung erfolgt längstens für einen Zeitraum von fünf Jahren.

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