Energie- / Umwelttechnik

BEE fordert starken Beitrag von grünem Wasserstoff zum Erreichen der Klimaziele

Die öffentliche Anhörung der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG) im Wirtschaftsausschuss wirft Fragen zur Gestaltung der Kriterien und des regulatorischen Rahmens für grünen Wasserstoff neu auf. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) erklärte dazu bereits in seiner Stellungnahme, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stets der Energiewende und der Erhöhung der Stabilität des Energiesystems dienen müsse. „An der im Entwurf enthaltenen Vorschrift, wonach 85 Prozent des Elektrolyse-Grünstroms aus Deutschland stammen müssen, ist dringend festzuhalten. Die Abschaffung einer solchen Vorschrift in Verbindung mit einem Nachweis der grünen Eigenschaft durch einfache Herkunftsnachweise birgt hingegen die Gefahr massiven Greenwashings, denn Ökostromzertifikate könnten so günstig aus bereits abgeschriebenen Erneuerbare-Energien-Anlagen aus dem europäischen Ausland eingekauft werden“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Der richtige Weg sei hingegen, an den ebenfalls im Entwurf vorgeschlagenen gekoppelten Herkunftsnachweisen festzuhalten, sofern diese eine 15-minütige Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch des Stroms mit sich bringen. 

Entgegen der im Ausschuss geäußerten Forderung zur Aufhebung der Begrenzung der von der Umlage zu befreienden Volllaststunden fordert der BEE eine strengere Begrenzung. „Bereits die vorgeschlagenen 5.000 h/a sind zu viel, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten. Der komplette Wegfall der Begrenzung würde hingegen unzweifelhaft eine Erhöhung der Grundlast mit sich bringen. Da dies zum Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke führen würde, steht eine solche Aufhebung den Zielen der Energiewende absolut entgegen“, so Peter weiter. Zusätzlich drängt der BEE auf die Aufnahme sinnvoller Standortkriterien bereits heute und nicht erst wie geplant zum 31. Dezember 2023. „Die Kopplung an Standortkriterien ist für die Sicherstellung des netzdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des verzögerten Stromnetzausbaus wird der Verzicht auf räumliche Kriterien zum aktuellen Zeitpunkt dazu führen, dass Netzengpässe durch Elektrolyseure verstärkt werden und durch zunehmende Redispatch-Maßnahmen vermehrt fossile Kraftwerke zum Einsatz kommen“, so Peter abschließend.

Weiterführende Informationen:

  • Die BEE-Stellungnahme zur Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 finden Sie hier.
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