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Gesetzesvorhaben und Neuregelungen 2021/22 – wann tritt welches Gesetz in Kraft?

Kommende Gesetze und Neuregelungen auf Bundesebene 2021/22

Trotz der Bundestagswahlen und der damit verbundenen anstehenden Formierung einer neuen Bundesregierung sowie einer anhaltenden Pandemielage, welche Politik und Medien stark beschäftigt hält, stehen die Räder der Gesetzgebung nicht still. Zahlreiche Gesetze und Neuregelungen sind dabei schon beschlossen und werden in den nächsten Monaten in Kraft treten. Hier aufgelistet ist eine kurze Beschreibung der wichtigsten dieser Regelungen.

1. November 2021: Neuregelungen im Arzneimittelgesetz

Die neuen Regeln betreffen insbesondere Halter von Masttieren und verschärfen die Meldepflichten beim Antibiotika-Einsatz. Statt wie bisher nur die tatsächlichen Behandlungen mit antibakteriell wirksamen Medikamenten zu melden, müssen die Tierhalter nun auch sogenannte "Nullmeldungen" machen. Gleichzeitig wird die Branche entlastet und die Datenerfassung erleichtert, indem eine komplett elektronische Meldung ermöglicht wird. Ziel ist die Vorbeugung gegen neue Antibiotika-Resistenzen.

1. Januar 2022: Ausgabeverbot für Plastiktüten

Mit dem Jahreswechsel endet die Übergangsfrist für die Ausgabe von Plastiktüten in Drogerien, Discountern und Supermärkten. Unter die Regelung fallen Tüten mit 15 bis 50 Mikrometern Wandstärke. Dünne Plastiktüten für Obst und Gemüse und dickere Mehrwegtaschen bleiben erlaubt.

1. Januar / 1. Juli 2022: Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar von 9,60 Euro auf 9,82 pro Stunde. Im Juli erfolgt eine weitere Erhöhung auf 10,45 Euro. Auch in einzelnen Sonderbereichen stehen Erhöhungen an. So steigen von einem höheren Ausgangsniveau die Mindestlöhne zum Beispiel für Elektriker und Gerüstbauer. Die aktuellen Koalitionsverhandlungen lassen eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wahrscheinlich erscheinen.

1. Januar 2022 / 1. September 2022: Neuregelungen in der Pflege

Zahlreiche Änderungen im Bereich der Pflege treten durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in Kraft. Ab Januar werden die Bezüge für die ambulante und stationäre Pflege erhöht. Gleiches gilt auch für die Kurzzeitpflege. Die Pflegeversicherung bekommt zudem ab 2022 einen jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro aus dem Bundeshaushalt. Ab September müssen Pflegeeinrichtungen für eine Zulassung nachweisen, dass sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens nach Höhe des geltenden Tarifs bezahlen.

1. Januar 2022: Familienentlastungsgesetz

Für Familien sieht der Gesetzgeber eine steuerliche Entlastung vor. Mit dem neuen Jahr kommt eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Zudem werden die Eckwerte zur Ermittlung des Steuertarifs erhöht. Auch die Richtwerte für den Abzug von Unterhaltsleistungen steigen.

1. Januar 2022: Tötung männlicher Küken wird verboten

Eine Neuregelung gibt es auch im Tierschutzgesetz. So dürfen ab Januar 2022 keine Küken nach dem Schlüpfen getötet werden. Rund 45 Millionen männlicher Küken werden bisher im Jahr getötet, weil sie in der Landwirtschaft kaum kommerziellen Nutzen haben. Stattdessen soll das Geschlecht der Küken im Ei vor dem Ausbrüten ermittelt werden, um die männlichen Küken vorher aussortieren zu können. Anfang 2024 ist eine weitere Verschärfung vorgesehen.

1. Juli 2022: Verpflichtender Kündigungsbutton bei Online-Verträgen

Im Bereich des Verbraucherschutzes will der Gesetzgeber ab Juli das Kündigen von Online-Verträgen erleichtern. Das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" legt fest, dass es einen gut sichtbaren und leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf der Website des Vertragsanbieters geben muss.

1. Juli 2022: Digitalisierung der Krankschreibung

Ab der zweiten Jahreshälfte müssen sich Arbeitnehmer im Krankheitsfall nicht mehr selbst um die Benachrichtigung des Arbeitgebers kümmern. Der Meldungsweg vom Arzt an die zuständige Krankenkasse und von dort an den Arbeitgeber findet dann komplett digital statt. Die Behandelten erhalten dann nur noch für die eigene Dokumentation eine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit.

[*] Juli 2022: Verpflichtende Assistenzsysteme in neuen KFZ

Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr soll die Einführung von verpflichtenden Assistenzsystemen in neuen PKW, teils auch in Bussen, Transportern und LKW sorgen. Dazu gehören Bremssysteme, die im Notfall eigenständig tätig werden, und Schnittstellen für Atemtests oder Fingersensoren, über die später Alkoholsperren integriert werden können. Auch Geschwindigkeitsassistenten sollen zur Pflicht werden.

2022 (genaues Datum offen): Whistleblower-Gesetz

Eine auf EU-Ebene beschlossene Verordnung zum Schutz von Whistleblowern soll ebenfalls noch 2022 auf Bundesebene umgesetzt werden. Das geplante Gesetz zielt darauf ab, Arbeitnehmer vor Kündigungen und anderen Sanktionen zu schützen, wenn sie deren Hinweise auf Verstöße ihres Arbeitgebers gegen geltendes EU- oder nationales Recht zum Anlass haben.

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