Verbraucher & Recht

Neue Winterreifenpflicht für Frankreich

Winterurlauber aufgepasst! Seit 1. November herrscht für einige Regionen Frankreichs neuerdings eine Winterreifenpflicht, auch für Reisemobile. Bisher galt nur auf speziell ausgeschilderten Straßen eine Schneekettenpflicht. Nach Aufkunft der ARAG Experten gelten die neuen Regeln für die Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen. Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol: Einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Bis 2024 darf übergangsweise auch mit M+S-Reifen (Matsch + Schnee) gefahren werden. Als Alternative sind auch Schneeketten erlaubt. Die neue Regel besagt, dass entweder vier Winterreifen aufgezogen sein müssen oder es müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder vorhanden sein, die auch z. B. im Kofferraum mitgeführt werden dürfen, wenn auf den Straßen kein Schnee liegt. Wer die neue Regelung ignoriert, muss nach Angaben des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. mit einem Bußgeld bis zu 135 Euro und dem Stillegen des Fahrzeugs rechnen. Die neue Winterreifenpflicht gilt bis 31. März des Folgejahres.
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