Finanzen / Bilanzen

Private Krankenversicherung unterstützt Ärzte bei erhöhtem Hygieneaufwand in der Pandemie

Die Covid-19-Pandemie bedeutet für Arztpraxen weiterhin erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Daher hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Zahlung der sogenannten Corona-Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert. In Abstimmung mit der Bundesärztekammer, der Bun­deszahnärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer wurde eine gemeinsame Abrechnungsempfehlung für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pandemie vereinbart.

Demnach können die Praxen bei jedem persönlichen Arzt-Patien­ten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung zusätzlich 4,02 Euro abrechnen. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann. Die gleiche Ziffer gilt für Zahnärzte. Auch für Heilmittelerbrin­ger wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden wird die verein­barte pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behand­lung bis zum 31. März 2022 verlängert.

Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reuther:

„Seit Ausbruch der Pandemie hat die Private Krankenversicherung die Arztpraxen schon mit weit mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich unterstützt, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern. Die PKV leistet hier einen stark überproportionalen Anteil, damit die Arbeitsfähigkeit der Praxen gewährleistet werden kann.

In der Anfangszeit der Pandemie wurde zunächst sogar eine deut­lich höhere Pauschale gezahlt, um die Erstausstattung der Praxen mit umfangreichen Hygiene- und Schutzsystemen zu unterstützen. Diese Ausstattung ist nun vorhanden, sodass die neue Hygiene­pauschale noch für laufende Kosten etwa durch erhöhte Preise für Schutzmasken und Handschuhe dient.

Die Private Krankenversicherung steht damit zu ihrer Verantwor­tung für die Sicherheit der Patienten in Zeiten der Pandemie, damit die Versicherten sich ohne Angst vor Infektionen in die Arztpraxen begeben können. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden und mit chronischen Erkrankungen ihre Arzt­besuche nicht aus Angst vor Corona aufschieben, sonst erhöhen sie ihre gesundheitlichen Risiken. Auch wichtige Vorsorgeuntersu­chungen sollten nicht lange aufgeschoben werden, weil zu spät entdeckte Krankheiten umso schwerer zu bewältigen wären und zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.“

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