Finanzen / Bilanzen

Banken-Arbeitgeber: Gewerkschaften lehnen deutlich nach oben angepasstes Gehaltsangebot ab

•VÖB hat Gehaltsangebot noch einmal signifikant angehoben
• Nach Ablehnung des Angebots durch die Gewerkschaften geben Arbeitgeber Empfehlung für sofortige und spürbare Corona-Sonderzahlung in Höhe von 750 Euro
• Zügige Gesamteinigung im Sinne der Beschäftigten muss das Ziel bleiben

In der bereits fünften Verhandlungsrunde der laufenden Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe haben die Gewerkschaften ein deutlich nach oben angepasstes Gehaltsangebot abgelehnt. Das von den Arbeitgebern neu eingebrachte Gesamtpaket besteht aus einer Corona-Sonderzahlung in Höhe von 750 Euro bei Abschluss des Tarifvertrags, einer Gehaltserhöhung um 3 Prozent zum 1.11.22, zwei Sonderurlaubstagen im Jahr 2023 und einer Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde zum 1.1.24.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Als Arbeitgeber haben wir uns beim Thema Gehalt maximal auf die Gewerkschaften zubewegt, da gibt es keinerlei Spielraum mehr. Von unserem Angebot würden die Beschäftigten signifikant profitieren. Dass ver.di und DBV ein derart umfassendes Gehaltspaket ablehnen, ist äußerst bedauerlich und eine Enttäuschung insbesondere für die über 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Banken, die auf eine schnelle Einigung gehofft hatten."

Feth weiter: "Für uns als verantwortungsvolle Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Beschäftigten nicht darunter leiden, dass es in der fünften Runde immer noch zu keiner Einigung gekommen ist. Deshalb werden wir den Instituten empfehlen, die von uns angebotene Corona-Sonderzahlung in Höhe von 750 Euro schnellstmöglich und unabhängig vom Abschluss eines Tarifvertrags auszuzahlen."

Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer, ergänzt: "Als Arbeitgeberverband sind wir bis an die Schmerzgrenze gegangen, um eine Einigung mit ver.di und DBV zu erreichen. Wir haben viele Argumente und Anliegen der Gewerkschaften aufgenommen und ein abschlussfähiges Paket angeboten. Ich weiß nicht, woher neuer Verteilungsspielraum für die nächste Verhandlungsrunde kommen soll, denn die öffentlichen Banken müssen dauerhaft nachhaltig wirtschaften. Klar ist, dass der Abschluss eines Tarifvertrags unser Ziel bleibt. Die Gespräche mit den Gewerkschaften ver.di und DBV wollen wir daher schnellstmöglich weiterführen und hoffen, dass die pandemische Lage das auch zulässt."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Lennéstraße 11
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 8192-0
Telefax: +49 (30) 8192-222
http://www.voeb.de

Ansprechpartner:
Presse und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 81921-63
E-Mail: presse@voeb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel