Energie- / Umwelttechnik

Bioenergie – Motor für eine sichere erneuerbare Energieversorgung in Deutschland!

Wirksamer Klimaschutz in Deutschland braucht mehr als den beschleunigten Ausbau der Wind- und Sonnenenergie. Für eine klimaschonende, ökologisch nachhaltige und verlässliche erneuerbare Energieerzeugung brauchen wir in Deutschland Biogas und Biomethan, die jederzeit verfügbar und unabhängig von Witterungsbedingungen für die sichere und kosteneffiziente Versorgung der Menschen mit Energie im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor sorgen und so fossile Energieträger bereits heute erfolgreich ersetzen. Die nachhaltigen Potenziale der Bioenergie sind bei Weitem nicht ausgeschöpft, ein Sofortprogramm mit Maßnahmen für mehr Klimaschutz muss daher auch die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung und -nutzung in Deutschland adressieren, um die vorhandenen Potenziale der Bioenergie zu heben. Hierzu zählen die Beschleunigung und Harmonisierung der genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie eine zukunftsorientierte Reform des EEG 2021, die wir ausdrücklich begrüßen. Damit Biogas und Biomethan als Systemdienstleister der erneuerbaren Energieversorgung ihren vollen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 und 2045 leisten können, muss die geplante EEG-Novelle die Ausschreibungsbedingungen für Biomasse und hochflexible Biomethananlagen grundlegend verbessern, Investitionshemmnisse beseitigen und Planungssicherheit schaffen. Kurzfristig notwendige Maßnahmen sind insbesondere:

  • Die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung im Ausschreibungsverfahren für Biomasse, die bislang vorsieht, dass bei einer Unterdeckung des Ausschreibungsvolumens nur 80 % des gebotenen Volumens bezuschlagt werden und die jeweils höchsten 20 % der eingereichten Gebote keinen Zuschlag erhalten. Die endogene Mengensteuerung konterkariert die Ausbauziele für Biomasse, da die wirtschaftlich notwendige Vergütung für die Fortführung bestehender Biomasseanlagen bei den Ausschreibungen ausgehebelt wird.
  • Die Abschaffung der sogenannten Südregelungen in den Biomasseausschreibungen und den Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW, die ab 2022 gelten sollen. Die Einführung der Südquoten bewirkt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung und diskriminiert bestehende und neue Biomasseanlagen und die Realisierung hochflexibler Biomethanprojekte in den übrigen Regionen Deutschlands, zugleich werden bereits getätigte Investitionen entwertet.
  • Die Anhebung der Bemessungsleistung für hochflexible Biomethan-BHKW auf 30 Prozent im Ausschreibungsverfahren für hochflexible Biomethan-BHKW, um eine bedarfsorientierte Wärmelieferung und die Realisierung von erneuerbaren Wärmeversorgungskonzepten zu gewährleisten.

Die neue Bundesregierung entscheidet mit ihrem Handeln über den Erfolg Deutschlands bei der Umsetzung der Energiewende und damit über die Erreichung der deutschen Klimaziele – die Bioenergiebranche steht bereit, ihren Beitrag für eine klimafreundliche Energieversorgung zu leisten.

Über Biogasrat+ e. V.

Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

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