Maschinenbau

Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe

Die Umstellung von konventionellen auf erneuerbare Kraftstoffe ist für die maritime Branche eine drängende Aufgabe. In der Studie wird ein Vorschlag für technische Bestimmungen und Anforderungen für Binnenschiffe vorgestellt, die mit Wasserstoff (H2) betrieben werden. In Europa dürfen Binnenschiffe derzeit nicht mit H2 betrieben werden, da dieser als Kraftstoff nicht zugelassen ist.

Auf Binnenschiffen ist der direkte Einsatz von H2 als Energieträger, im Vergleich zum Lkw, besser möglich. Wasserstoffbetriebene Binnenschiffe können zur CO2-Reduktion beitragen. Sie könnten zudem innereuropäische Gütertransporte von der Schiene auf Binnenwasserstraßen verlagern. Erste H2-Binnenschiffe (Pilotprojekte) fahren bereits mit Sonder- und Einzelgenehmigungen.

Wenn Binnenschiffe künftig mit H2 betrieben werden sollen, müssen die bestehenden Vorschriften angepasst werden.

Eine klare Regelung des Gesetzgebers zur Nutzung von alternativen Kraftstoffen kann die Industrie motivieren, die notwendigen Innovationen umzusetzen. Das setzt voraus, dass die Nutzung von H2 grundsätzlich möglich ist und entsprechende Sicherheitsvorschriften in Kraft gesetzt sind.

Im Sommer 2021 hat das Deutsche Maritime Zentrum Lloyd’s Register damit betraut, einen Vorschlag für die Vorschriftenerweiterung im Hinblick auf technische Bestimmungen für H2-betriebene Binnenschiffe zu erarbeiten, damit auf ihnen komprimierter oder kryogener Wasserstoff (perspektivisch auch weitere alternative Brennstoffe) eingesetzt werden kann.

Auf allen Binnenwasserstraßen der Europäischen Union sind die technischen Vorschriften auf Grundlage einer EU-Richtlinie (2016/1629) harmonisiert. Die im ES-TRIN, dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe, enthaltenen einheitlichen technischen Vorschriften gewährleisten die Sicherheit der Binnenschiffe in Europa.

Lloyd’s Register hat untersucht, wie die technischen Vorschriften des ES-TRIN für Binnenschiffe ergänzt werden müssen, wenn H2 als Kraftstoff zugelassen werden soll. Zentral sind die Sicherheitsbestimmungen, u.a. für die Speicherung von H2 (flüssig oder gasförmig), den Brand- und Explosionsschutz, das Betanken und den Betrieb. Im Regelentwurf, der sowohl an den Möglichkeiten der Regelungstechnik orientiert als auch technologieoffen formuliert ist, finden sich eine Vielzahl von Vorschlägen und Hinweisen.

Lloyd’s Register hat diesen Entwurf bereits dem Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) vorgestellt, damit er baldmöglichst mit einer neuen ES-TRIN-Version veröffentlicht werden kann. Der technische und verwaltungsorganisatorische Abstimmungsprozess in den Verbänden, bei Produzenten und zuständigen nationalstaatlichen Institutionen wird noch Zeit beanspruchen. Erst mit dem neuen Regelwerk ist der Weg frei für den Bau neuer Binnenschiffe mit sicherem H2-Antrieb, die europaweit ohne Sondergenehmigung fahren können.

"Der Transformationsprozess zu alternativen Energien muss beschleunigt werden. Es ist wichtig, dass die Auftraggeber und Hersteller bald ein Signal erhalten, welche Kriterien sie für den Betrieb von H2-Binnenschiffen zu erfüllen haben", sagt Claus Brandt, Geschäftsführer des Deutschen Maritimen Zentrums.

Auf einer Fachveranstaltung – mit knapp 200 Personen aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft – wurde die maritime Branche über den aktuellen Stand des Vorschriftentwurfs informiert. Es wurden zwei Praxisprojekte präsentiert, die H2 als Energieträger verwenden. Zudem informierte die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt über ihre Roadmap für eine emissionsfreie Binnenschifffahrt.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) äußerte sich sehr positiv über die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Maritimen Zentrum. Die Vergabe an und die fachlich-sachliche Koordination mit Lloyd’s Register konnte zügig im Zeit- und Budgetplan umgesetzt werden.

Mehr Informationen zum Vorschriftenentwurf finden Sie auf unserer Webseite. Die Studie sowie eine Management Summary können hier ebenfalls heruntergeladen werden.

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie Rückfragen haben oder ein Gespräch mit der Projektleiterin Frau Bärbel Kunze (Referentin Vorschriften und Standards) oder Lloyd’s Register führen möchten.

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