Energie- / Umwelttechnik

NABU zum Ausbau der erneuerbaren Energien: Gesetzesentwürfe sind noch zu einseitig

Das Klima- und Energieministerium hat zwei Gesetzesentwürfe für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See vorgelegt. Nach Wunsch des Ministeriums sollen die Entwürfe zeitnah im sogenannten Osterpaket beschlossen werden. Die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht die nahezu vollständige Klimaneutralität in der Stromerzeugung bereits bis 2035 vor. Dafür passen die Entwürfe die entsprechenden Ausbaumengen für Photovoltaik sowie Windenergie an Land und auf See an.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger zu den Gesetzesentwürfen:

„Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien ist wichtig und richtig. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Reduktion der CO2-Emmissionen und zur Abkehr von fossilen Energieträgern. Klimaschutz und Naturschutz sind dabei zwei Seiten derselben Medaille. Das eine wird ohne das andere nicht gelingen und muss deshalb zusammen gedacht werden. Ein pauschaler Vorrang erneuerbarer Energien gegenüber allen anderen Schutzgütern, inklusive des Naturschutzes, wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Klimaschutz- und Naturschutzbelange müssen sich auf Augenhöhe begegnen. Die Referentenentwürfe fokussieren im Moment zu sehr auf angebliche Hemmnisse durch den Naturschutz und adressieren an vielen Stellen nicht die eigentlichen Ursachen für den schleppenden Ausbau. An Land sind das neben fehlendem Personal in Planungs- und Genehmigungsbehörden vor allem pauschale Abstände zur Wohnbebauung. Das verschiebt den Ausbau der Windenergie in sensible Naturschutzbereiche. Auch bei der Solardachpflicht werden noch Potenziale verschenkt. Auf See ist beabsichtig, die ohnehin schon stark belastete Nord- und Ostsee noch mehr zu beanspruchen. Hier müssen die ökologisch sensiblen Meeresschutzgebiete ausgeklammert, ökologische Standards und Beteiligungsrechte erhalten werden. Klimaschutz und Naturschutz stehen nicht miteinander im Wettbewerb. Wir fordern deshalb deutliche Nachbesserungen durch die beteiligten Ministerien.”  

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