Gesundheit & Medizin

Bei der Notfallreform müssen die Patienten im Mittelpunkt stehen

Die ambulante Notfallversorgung muss dringend reformiert werden. Diese Reform steht seit Jahren auf der Tagesordnung und auch im Koaltionsvertrag ist sie verankert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat mit ihren Mitgliedsverbänden ein Konzept entwickelt, dass eine umsetzbare, auf bestehenden Kooperationen aufsetzende Reform ermöglicht. „Mit unseren Vorschlägen zeigen wir die Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten zu intensiveren und eine gleichberechtigte Kooperation einzugehen. Die Expertenkommission zur Krankenhausreform ist politisch aufgefordert, schnell und zeitnah einen Reformvorschlag für die Notfallversorgung zu unterbreiten. Unser Konzept ist für diese Entscheidungsprozesse eine gute Grundlage. Für einen konstruktiven Dialog stehen wir gerne zur Verfügung. Aber es muss klar sein, eine Notfallreform darf nicht zu längeren Wegen und Versorgungslücken für die Patienten führen“, sagt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Als grundlegende Voraussetzung sieht die DKG neben der Kooperation die Notwendigkeit an, auf den bereits existierenden Versorgungsstrukturen aufzusetzen und diese weiterzuentwickeln. „Es braucht eindeutige und nachvollziehbare Strukturen und klare Verantwortlichkeiten. Eine Notfallversorgung muss patientenorientiert gestaltet werden, d.h. wir müssen eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung flächendeckend ermöglichen. Klar ist zudem, dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Mitteln effizient und effektiv gestaltet werden muss. Eine Reform muss zudem sicherstellen, dass ambulante Notfallleistungen endlich auskömmlich finanziert werden“, fordert Gaß. Die Behandlung ambulanter Notfälle soll zukünftig grundsätzlich in Integrierten Notfallzentren (INZ) stattfinden, in denen Kassenärztliche Vereinigung und Krankenhaus eng zusammenarbeiten. Alle Krankenhäuser mit einer stationären Notfallstufe sollen ein solches INZ haben. Bestandteile des INZ sind Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxen an den Krankenhäusern, die von der KVen organisiert werden und wirtschaftlich medizinisch eigenständig betrieben werden sowie ergänzend Notfallaufnahmen oder Ambulanzen, die eigenständig vom Krankenhaus betrieben werden.  Verbindungsstück dieser beiden Elemente ist der gemeinsame Tresen für die ambulanten Notfälle. Patienten durchlaufen dort ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren. Erst danach wird je nach Notwendigkeit entschieden, ob in der Portalpraxis oder in der stationären Notfallaufnahme behandelt werden muss. Dies betrifft die Zeit wochentags von 7:00 bis 19:00 Uhr.

„Die wichtigste Botschaft für die Patienten muss sein: Die Anlaufstelle für medizinische Notfälle ist das nächstgelegene Krankenhaus. Dort organisieren die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser gemeinsam die Versorgung für diese Patienten“, so der DKG-Vorstandsvorsitzende.

Das Konzept finden Sie in der Anlage.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.903 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 19 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 122 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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