Verbraucher & Recht

Augen auf im ausländischen Straßenverkehr

Mehr als die Hälfte aller Urlauber nutzen laut Statista das Auto, um ans Ferienziel zu kommen. Klar, dass es dabei auch ab und zu kracht. Doch ein Unfall im Ausland ist doppelt ärgerlich. Nicht nur, dass kostbare Urlaubszeit verloren geht – auf den Crash folgen Sprachbarrieren, unbekannte Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. ARAG Experten geben wichtige Hinweise für das Verhalten nach einem Unfall.

Die gefährlichsten Länder
Die meisten schweren Verkehrsunfälle Europas gab es 2021 mit 93 Todesopfern pro einer Million Einwohnern in Rumänien. Aber auch typische Urlaubsregionen finden sich im Ranking der meisten europäischen Verkehrstoten wieder. Kroatien mit 72, Portugal mit 50, Italien mit 48, Frankreich mit 45 und Spanien mit 32 Verkehrstoten, knapp vor Deutschland, wo es 31 im Straßenverkehr Getötete gab.

Wenn ein Unfall passiert ist
Doch meistens bleibt es glücklicherweise bei Blechschäden. Wenn es gekracht hat, lautet die wichtigste Regel der ARAG Experten: Kein Schuldanerkenntnis abgeben und die Polizei rufen. Während dessen sollten Betroffene die Unfallstelle und einzelne Details der Schäden fotografieren. Falls es Zeugen gibt, ist es ratsam, sich deren Kontaktdaten geben zu lassen. Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, sollte man den Unfallgegner nach der „Grünen Versicherungskarte“ fragen (englisch: Green insurance card), die man übrigens auch selbst im Ausland immer dabei haben sollte. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug auch im Ausland versichert ist. Die Karte wird von der Haftpflichtversicherung ausgestellt oder kann im Internet heruntergeladen werden. Seit 2021 ist die Karte zwar weiß, aber der Name bleibt bestehen.

Darüber hinaus raten die ARAG Experten zu einem Unfallprotokoll, in dem insbesondere das Kennzeichen des Unfallgegners und dessen Herkunftsland sowie Schadenstag und -ort notiert werden sollten. Dazu können Betroffene auf den Europäischen Unfallbericht zurückgreifen, er ist in mehreren Sprachen kostenlos im Internet verfügbar oder wird Kunden auch von Versicherungen angeboten. Nach Auskunft der ARAG Experten kann der EU-Unfallbericht auch in Großbritannien genutzt werden.

Schaden melden
Laut ARAG Experten müssen Urlauber den Schaden innerhalb einer Woche der eigenen Autohaftpflichtversicherung melden, auch wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint. Zeitnah nach der Rückkehr aus dem Urlaub sollte die Schadensregulierung organisiert werden. Über den Zentralruf der Autoversicherer (Bundeseinheitliche Nummer: 0800/250 260 0) kommen Betroffene in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen wie z. B. Unfallbericht, Unfallbestätigung und evtl. die Grüne Versicherungskarte des Unfallgegners parat zu haben.

Bußgelder aus dem Ausland nicht ignorieren
Wer im Ausland ein Knöllchen kassiert, kommt unter Umständen nicht an der Bußgeldzahlung vorbei. Denn rechtskräftige Bußgeldbescheide aus anderen Staaten der Europäischen Union können ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Lautete der Bußgeldbescheid also zum Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden, wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen. Tipp der ARAG Experten: Wer schnell zahlt, kann in manchen Ländern bis zur Hälfte des Bußgeldes sparen.

Achtung Halterhaftung
Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in vielen Ländern die Halterhaftung: Wenn der Fahrer nach einem Verkehrsvergehen nicht ermittelt werden kann, muss der Halter des Fahrzeugs das Bußgeld bezahlen. In Deutschland wird das Bußgeldverfahren hingegen eingestellt, wenn der Fahrer nicht gefunden werden kann.

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