Verbraucher & Recht

Vorsicht bei Energievertrag per SMS

  • Aktuell beschweren sich viele Menschen bei der Verbraucherzentrale über ungewollte Anrufe von Energieversorgern.
  • Die Firmen schließen am Telefon Verträge ab und bestätigen diese danach per SMS. Die anschließende postalische Vertragsbestätigung des Versorgers weicht in einigen Fällen von den Angaben in der SMS ab.
  • Die Verbraucherzentrale rät, ungewollte Verträge zu widerrufen und die Vertragsbestätigung genau zu prüfen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit viele Beschwerden zu ungewollten Anrufen von Energieversorgern. Diese bieten am Telefon angeblich günstige Strom- und Gasverträge an und bestätigen diese per SMS oder E-Mail. Die postalische Bestätigung wird zum Teil erst Wochen später verschickt und beinhaltet teilweise andere Konditionen als am Telefon vereinbart. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. „Immer wieder melden sich überrumpelte Verbraucherinnen und Verbraucher, die eigentlich gar keinen Vertrag abschließen wollten und fragen, was sie tun können“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. Er rät dazu, ungewollte Verträge unverzüglich zu widerrufen und die Vertragsbestätigungen genau zu prüfen.

Grundsätzlich können Verträge auch telefonisch angebahnt werden. Laut geltendem Recht müssen diese Verträge zwar in Textform abgeschlossen werden. Das ist unter Umständen schon dann der Fall, wenn sie per SMS oder E-Mail mit einem einfachen „Ja“ bestätigt werden. Die in der SMS oder E-Mail genannten Konditionen sind bindend. Weicht die postalische Bestätigung davon ab, ist kein Vertrag zustande gekommen.

Untergeschobene, unklare oder ungewollte Verträge können widerrufen werden. Musterschreiben bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater:innen der Verbraucherzentrale in den örtlichen Beratungsstellen. Die Beratung kostet 20 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratungsorte-rlp zu finden.

Über die Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter kompetent und unabhängig bei allen Fragen des Energiesparens – von der Heizungsanlage, über Fenster und Wärmedämmung bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ingenieure, Architekten und Physiker stehen in 70 Standorten im Land für kostenlose persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Außerdem bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale gegen eine geringe finanzielle Eigenbeteiligung Energie-Checks bei Ratsuchenden zu Hause an.

Wer Probleme hat, seine Energierechnungen zu bezahlen oder gar von einer Strom- oder Gassperre betroffen ist, kann sich an die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale wenden. Juristen beraten darüber hinaus zu allen rechtlichen Fragen rund um Versorgungsverträge.

Standorte, Sprechzeiten und weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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