Finanzen / Bilanzen

DAK-Modell für spürbare Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag

.
– Exklusive Berechnungen von Professor Rothgang: Durchschnittsfamilie könnte 176 Euro im Jahr sparen
– Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt dem Gesetzgeber ein Dreivierteljahr, um beim Pflegebeitrag die Kinderzahl zu berücksichtigen
– DAK-Vorstandschef Storm, Diakonie-Vorständin Loheide und eaf-Präsident Bujard: Mindereinnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro aus Steuermitteln ausgleichen

Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Versicherte mit mehr als einem Kind bis August 2023 bei den Pflegebeiträgen entlasten. Eine aktuelle Studie des Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit zeigt erstmals den Umfang möglicher Entlastungen. Demnach könnten Familien im Durchschnitt um 159 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen. Die dadurch entstehende Finanzlücke muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordern die DAK-Gesundheit, die Diakonie Deutschland und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf).

Gemeinsam mit der Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, und eaf-Präsident Dr. Martin Bujard hat DAK-Chef Storm am Freitag die Berechnungen des Bremer Pflegeökonomen Rothgang bewertet. „Die gleiche Beitragsbelastung in der Pflegeversicherung bei steigender Kinderanzahl ist verfassungswidrig – da ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz klar. Erziehungsleistung ist eine Aufgabe in gesamtgesellschaftlichem Interesse, deshalb muss diese Finanzlücke mit Steuermitteln geschlossen werden,“ erklärte Storm. Der DAK-Vorstandsvorsitzende zog einen Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dort werden bereits Kindererziehungszeiten angerechnet und so die Erziehungsleistung gewürdigt. Die dadurch entstehenden höheren Ausgaben der Rentenversicherung werden durch Steuern ausgeglichen, nicht durch Beiträge. „In der Pflege haben wir eine systematisch ähnliche Lage“, sagte Storm. „So verstehe ich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“

Derzeit unterscheidet die Pflegeversicherung bei den Beitragssätzen lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen. Aktuell liegt der Pflegebeitragssatz, den Elternteile auf ihr Einkommen zahlen, einheitlich bei 3,05 Prozent (Kinderlose: 3,4 Prozent). Nach dem DAK-Modell, dem Szenario 1 in den Berechnungen von Professor Rothgang, würde der Beitragssatz um einen bestimmten Faktor je Kind sinken, der mit der Kinderzahl geringer wird: Versicherte mit zwei Kindern würden 2,75 Prozent zahlen, Versicherte mit drei Kindern 2,5 Prozent. In der Pflegeversicherung hätte dies Einnahmeverluste von 2,9 Milliarden Euro zur Folge.

Steuerfinanzierung ist geboten
Gesundheitsökonom Rothgang verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Steuerfinanzierung ausdrücklich angesprochen hatte. Das Gericht hatte die Notwendigkeit einer Entlastung von Familien mit mehreren Kindern mit der „Kostenlast“ der Kindererziehung begründet. „Dieser Familienlastenausgleich ist als allgemeine Staatsausgabe ordnungspolitisch grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren“, befindet Rothgang in seiner Analyse. Diese Einschätzung teilt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir begrüßen es, dass die Erziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen. Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärte Loheide im Pressegespräch.

„Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde“, unterstrich eaf-Präsident Bujard. „Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten –, von der auch die gesamte Gemeinschaft der Versicherten profitiert. Insbesondere Mütter schultern die erziehungsbedingten Opportunitätskosten, indem sie häufig zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückstecken und so Einkommen, Alterssicherung und Aufstiegschancen einbüßen.“

Kassenchef Storm mahnte: „Die Zeit drängt. Es ist Aufgabe der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes praxistauglich umzusetzen und Familien in dieser Krisenzeit spürbar zu entlasten.“ Deshalb sei es sinnvoll, die Neuordnung der Pflegebeiträge mit der ohnehin anstehenden nachhaltigen Reform der Finanzen in der Pflegeversicherung zu verknüpfen.

So wirkt sich das DAK-Modell in der Praxis aus
Im DAK-Modell könnten 16,2 Millionen Haushalte entlastet werden, um durchschnittlich 176 Euro pro Jahr. Dabei unterscheiden sich die Entlastungen je nach Haushaltseinkommen und nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern kämen bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen auf 153 Euro Entlastung pro Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müsste 246 Euro weniger Pflegebeitrag bezahlen, mit vier Kindern wären es 307 Euro. Entlastet würden Versicherte, deren Elterneigenschaft für mehr als ein Kind anerkannt wird – und dies ein Leben lang, nicht nur solange die Kinder im Haushalt leben.

Infos unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dakgesundheit 

Über Diakonie Deutschland

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind 599.770 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 33.031 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,2 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Diakonie Deutschland
Caroline-Michaelis-Str. 1
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 65211-0
Telefax: +49 (30) 65211-3333
http://www.diakonie.de

Ansprechpartner:
Kathrin Klinkusch
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 65211-1780
Fax: +49 (30) 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel