Gesundheit & Medizin

Private Krankenhäuser übernehmen wichtige Funktion

„Krankenhäuser unter privater Trägerschaft tragen in Bayern maßgeblich zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen bei. Mit der Bereitstellung und dem Erhalt moderner sowie zukunftssicherer Arbeitsplätze leisten sie darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Entlastung staatlicher Haushalte und zur wirtschaftlichen Konsolidierung strukturschwacher Regionen“, sagt Michael Strobach, Geschäftsführer des Verbands der privaten Krankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA).

Die Anzahl der Krankenhäuser nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich ab. Von bundesweit 2.242 Häusern im Jahr 2000 waren im Jahr 2021 nur noch 1.887 übrig (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die privaten Träger konnten in dieser Zeit ihren Anteil von 21,7 Prozent im Jahr 2000 auf rund 38 Prozent der Häuser im Jahr 2020 ausbauen. Die öffentlichen Krankenhäuser stellen mit 28 Prozent mittlerweile den geringsten Anteil. Zugleich verfügen sie durch die großen Unikliniken über fast 50 Prozent aller Betten.

„Dort, wo die öffentliche Hand eine Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gewährleisten kann oder will, haben häufig private Träger die entsprechenden Einrichtungen übernommen und somit Schließungen verhindert“, erläutert Michael Strobach. Dies falle vor allem in ländlichen Gegenden ins Gewicht. „Menschen, die nicht mobil sind oder die einen akuten medizinischen Notfall erleiden, bei dem es auf die Minute ankommt, können auf eine Klinik in unmittelbarer Nähe nicht verzichten. Hier übernehmen die Privaten eine wichtige Funktion“, stellt er klar.

Dabei sei es ein Irrglaube, dass eine private Trägerschaft lediglich profitorientiert sei. „Der Krankenhausbereich in Deutschland ist stark reglementiert und reguliert, auch privat geführte Einrichtungen müssen sich selbstverständlich an die Vorgaben halten. Die Patientinnen und Patienten stehen immer an erster Stelle und ihre Versorgung ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung – ganz egal, wer der Träger einer Einrichtung ist. Natürlich spielt Wirtschaftlichkeit eine Rolle – dies tut sie letztlich bei allen Trägern, da alle unter finanziellem Druck stehen. Bei den Privaten wird diese Wirtschaftlichkeit aber langfristig durch kluge, zukunftsweisende Entscheidungen, ein erfolgsorientiertes Management und eine starke Unternehmensautonomie erreicht.“ Gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen könne dadurch wirtschaftlich gearbeitet und versorgt werden. Die Wandlung eines Krankenhauses von öffentlicher in private Hand habe keine negative Auswirkung auf die Patientenbetreuung. „Das Gegenteil ist der Fall: die privat getragenen Kliniken investieren ihr Kapital in eine bessere und effizientere Gesundheitsversorgung. Schließlich können sie nur dann wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn die Patienten zufrieden sind. Im Lauf der Covid 19-Pandemie wurde und wird überdies deutlich, dass eine vollumfängliche Gesundheitsversorgung nur durch eine gemeinsame Arbeit von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Trägern möglich ist.“ Genau dies regle auch §1 Abs. 2 S. 1 + S. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, nämlich die Trägervielfalt und dort insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Träger. „Dies gewährleistet ein flächendeckendes Versorgungsnetz mit höchsten Qualitätsansprüchen.“

Foto: Thomas Kiehl

Michael Strobach, Geschäftsführer des Verbands der privaten Krankenanstalten

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 70 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 30.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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