Bauen & Wohnen

Haus & Grund zur Abwasserdichtheitsprüfung: Nicht nur aussetzen, abschaffen!

Jeder Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein muss eine sogenannte Abwasserdichtheitsprüfung durchführen; das heißt, untersuchen, ob die häusliche Abwasserleitung dicht ist. Davon sind hierzulande rund 1,3 Millionen Grundstücke betroffen. Diese Pflicht ist bis zum 31.12.2025 zu erfüllen, in Wasserschutzgebieten hätte diese Pflicht bereits im Jahr 2015 erfolgen müssen. Das ist in einem Erlass des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 5.10.2010 geregelt. Darin wurde die DIN 1986 Teil 30 („Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Instandhaltung“) nach § 34 Absatz 1 des Landeswassergesetzes als Regeln der Technik eingeführt (Amtsblatt Seite 905). Dieser Erlass wurde am 02.06.2020 klarstellend ergänzt.

Das Umweltministerium hat mit Schreiben vom 30. November 2020 diese Verpflichtung ausgesetzt (siehe Anlage). Das heißt, Grundstückseigentümer sind nicht mehr verpflichtet, ihre Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Diese Verpflichtung besteht lediglich für Wasserschutzgebiete fort.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Die Abwasserdichtheitsprüfung gehört endgültig abgeschafft und nicht nur ausgesetzt. Diese Verpflichtung kostet die Grundstückseigentümer unnötig Geld – 500 bis 1.000 € im Schnitt für ein Hausgrundstück – und ist für den Grundwasserschutz überflüssig. Häusliche Abwässer aus undichten Leitungen belasten das Grundwasser kaum. Davon geht das Umweltministerium selbst aus (Zitat): „Massive Schadensbilder (z.B. Rohrbruch) bilden im privaten Bereich die große Ausnahme – kann Abwasser nicht abgeleitet werden (Einbruch der Leitungen), werden die Schäden durch die Eigentümer aufgrund der hohen eigenen Betroffenheit umgehend beseitigt.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen bis auf die Frage, warum der Erlass nicht endgültig gestrichen wird.

Haus & Grund hat stets darauf hingewiesen, dass diese Regelung überflüssig ist. Private Grundeigentümer haben ein hohes Interesse an der Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen. Bei kleineren Undichtigkeiten kommt es nämlich zu Wurzeleinwuchs und damit zur Verstopfung der Abwasserleitung. Auch hier ist das Eigeninteresse an einer dichten Abwasserleitung hoch.

Wie heißt es so schön: „Wenn es nicht notwendig ist, eine Regel zu schaffen, ist es notwendig keine Regel zu schaffen.“ Es könnten Aufwendungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro gespart werden, die für die Energiewende im Gebäudesektor besser angelegt wären.

Hausaufgaben müssen die Kommunen machen. Nach Erkenntnissen des Umweltministeriums kommen diese bei der Erfassung und Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes nicht hinterher.“

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