Bauen & Wohnen

Jeder 3. neue Mietvertrag an Inflation gekoppelt

Aufgrund der hohen Inflation rückt das Thema Indexmiete insbesondere bei den Mietervereinen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt in den Vordergrund. In den großen Metropolen enthalten 30 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung. Dies zeigt die Beratungspraxis in sechs der größten Mietervereine des Deutschen Mieterbundes.
„Mieterinnen und Mieter suchen verstärkt unsere Beratungsstellen mit Fragen zum Thema Indexmiete auf, der Anteil der Beratungen dazu hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt. Jeder 3. neu abgeschlossene Mietvertrag ist 2022 an die Inflation gekoppelt gewesen, das ist sozial- und wohnungspolitisch nicht zu verantworten. Der Justizminister muss jetzt endlich handeln und Indexmieten verbieten“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.
                                                             
Aus den Erfahrungen der Beratungspraxis lässt sich schlussfolgern, dass in den sechs Städten rund 30 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung enthalten. In Berlin sind es sogar bis zu 70 Prozent der Mietverträge. Dieser Trend hat 2022 massiv zugenommen, die Beratungszahlen dazu haben sich mindestens verdoppelt. 2021 lag der Anteil schätzungsweise bei rund 10 bis 15 Prozent der Beratungsfälle oder war noch niedriger. 2020 war der Anteil marginal. Die Mieterhöhungen lagen bei unseren Mitgliedern mit Indexmietvertrag im Schnitt zwischen 5 Prozent bis 15 Prozent, in einigen Fällen aber auch bei bis zu 30 Prozent.
„Viele Vermieterinnen und Vermieter nutzen die Möglichkeiten der Inflationsanpassung bei bestehenden Mietverträgen voll aus und haben ihren Mietern allein im Krisenjahr 2022 die Kaltmiete um bis zu 15 Prozent erhöht. Die enorm gestiegenen Kosten für Heizung und Strom kommen noch dazu. Indexmieten sind bei hoher Inflation und steigenden Energiepreisen eine unzumutbare Kostenfalle geworden und müssen auch im Bestand stärker begrenzt werden. Wir appellieren an die Bundesregierung hier tätig zu werden und den Beschlüssen der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder und des Bundesrates zu folgen“, sagt Siebenkotten.
 
Laut den Erfahrungen der Mietervereine machen Vermieterinnen und Vermieter regelmäßig von ihrem Recht auf Mieterhöhung durch Indexklauseln Gebrauch. Bereits 2021 ist die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt um 3,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Entsprechend ist bereits 2021 ein deutlicher Anstieg an Mieterhöhungen bei unseren Mitgliedern festzustellen. Daraus lässt sich schließen, dass viele Vermieterinnen und Vermieter ihre Möglichkeiten zur Mieterhöhung voll ausschöpfen.
 
Die Zahlen zur Beratungspraxis wurden in den Mietervereinen in Berlin, Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt und Düsseldorf erhoben. Zusammen haben diese Vereine rund 413.500 Mitglieder und führen im Jahr rund 232.000 Beratungen durch. Der Deutsche Mieterbund hält sowohl die Einführung einer Kappungsgrenze für bestehende Indexmietverträge als auch ein Verbot von neuen Mietverträgen mit Indexierung für zwingend erforderlich.
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