Natur & Garten

Am 3. März ist Welttag des Artenschutzes

Morgen ist Welttag des Artenschutzes. Einer, der ohne Artenschutzmaßnahmen in Deutschland kaum mehr zu finden wäre, ist der Schreiadler. Nur noch rund 130 Paare gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, ein einziges Paar brütet noch in Sachsen-Anhalt. Vielerorts ist der scheue Adler, der versteckt im Wald lebt und seine Beute meist am Boden pirschend schlägt, längst verschwunden. Vor allem die intensive Land- und Forstwirtschaft haben dem Schreiadler in den vergangenen Jahrzehnten zu schaffen gemacht. Immerhin: Verschiedene Artenschutzprojekte haben seinen Bestand auf sehr niedrigem Niveau stabilisiert.

Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien stehen die Schutzbemühungen um den seltenen Adler nun vor einer neuen Herausforderung. Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik werden dem Schreiadler großräumig weitere Nahrungsflächen durch Störung und Barrierewirkung entziehen. „Die größte Gefahr liegt jedoch in dem Verlust einzelner Schreiadler durch Kollision mit Windkraftanlagen“, sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz der Deutschen Wildtier Stiftung. Jedes einzelne Schlagopfer wirkt sich negativ auf die Populationsentwicklung aus. „Schreiadler sind deutschlandweit am stärksten vom Ausbau der Windenergie bedroht“, so Kinser.

Kaum einige Monate alt, ziehen die Jungvögel des Schreiadlers genau wie ihre erwachsenen Artgenossen in die Winterquartiere im Süden Afrikas. Viele von ihnen überleben die anstrengende Reise nicht. Umso wichtiger für die Population der Weltenbummler ist daher das Überleben der erwachsenen Tiere, die für weiteren Nachwuchs sorgen. Wenn diese von einer erhöhten Sterblichkeit durch Windkraftanlagen betroffen sind, könnte das langfristig das Aussterben der Art in Deutschland bedeuten.

Die Deutsche Wildtier Stiftung ist für eine Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, aber sie fordert auch, dass das höhere Tempo bei der Energiewende nicht gleichzeitig das Artensterben beschleunigen darf. Sie plädiert daher für die Einhaltung von absoluten Mindestabständen von sechs Kilometern zwischen Windkraftanlagen und den Brutstandorten des Schreiadlers. Außerdem muss es weitreichende Abschaltauflagen in Zeiten mit erwartbar hoher Flugaktivität der gefährdeten Arten geben. „Anders sind die gleichwertigen Belange von Klimaschutz und Artenschutz nicht in Einklang zu bringen“, so Andreas Kinser.

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