Verbraucher & Recht

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal am BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat indirekt die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erneut gestärkt. Mit Urteil vom 24. April 2023 erklärte der BGH eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mercedes-Benz-Bank für unwirksam. Mit der Klausel sollte der Käufer und Darlehensnehmer alle Ansprüche auf Schadensersatz an die Bank abtreten – also auch Forderungen aus dem Diesel-Abgasskandal. Auf diese Weise wollte Mercedes sich offensichtlich unliebsame Klagen im Abgasskandal vom Hals schaffen. Der VIa. Zivilsenat schob dieser Vorgehensweise einen Riegel vor und begründete seine Entscheidung damit, dass die Klausel auch Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und somit gegen die Grundsätze des AGB-Rechts verstößt (Az.: VIa ZR 1517/22). Damit kann der Verbraucher weiter gegen Mercedes-Benz klagen. Die Chancen auf Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal sind durch das aktuelle BGH-Urteil und die Entwicklungen der vergangenen Monate enorm gestiegen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Diesel-Kläger profitieren von BGH-Urteil

Böse Überraschung für Mercedes am Bundesgerichtshof (BGH). Das oberste Gericht kassierte eine Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz Bank ein, welche den Verzicht auf Schadensersatzansprüche beim Abschluss des Autokredits beinhaltet. Obwohl die Entscheidung nicht direkt mit dem Dieselskandal zusammenhängt, profitieren auch Dieselfahrer davon. Ein Kläger hatte gegen diese Klausel geklagt, da er dadurch angeblich seine Möglichkeit auf Schadenersatz gegenüber Daimler verloren hatte. Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf und entschied, dass der Mann weiterhin berechtigt sei, Mercedes-Benz auf Schadenersatz zu verklagen. Die Klausel findet sich laut dem OLG-Urteil "regelmäßig" in den Darlehensbedingungen der Mercedes-Benz-Bank

Der Verbraucher hatte in diesem Fall einen Mercedes GLC 250 mit einem Dieselmotor der Schadstoffklasse EURO 6 erworben. Der Kläger nahm Mercedes wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz in Anspruch und finanzierte den Kaufpreis teilweise noch bei einer Bank, die eine Klausel zur Sicherungsabtretung von Ansprüchen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielt.

Fazit: Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs werden formularmäßige Klauseln zur Sicherungsabtretung von Ansprüchen in Darlehensverträgen eingeschränkt und Kunden erhalten somit eine höhere Rechtssicherheit. Es bleibt abzuwarten, ob weitere ähnliche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken in Zukunft für unwirksam erklärt werden.

Chancen im Diesel-Abgasskandal nach EuGH-Urteil enorm gestiegen

Im Diesel-Abgasskandal hat sich im vergangenen Jahr eine enorme verbraucherfreundliche Entwicklung stattgefunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 entschieden, dass Autohersteller bei Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung fahrlässig handeln und somit für Schäden haften. Im konkreten Fall hatte ging es um einen Mercedes einer sogenannten Thermofenster-Technologie, die die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert und so zu erhöhten Stickoxidemissionen führt. Der Käufer des Fahrzeugs hatte daraufhin Schadenersatzansprüche geltend gemacht, die vom EuGH nun bestätigt wurden. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Autobranche, da es auch den Weg für Klagen von Dieselkäufern gegen andere Hersteller ebnet, die ebenfalls die Technologie verwenden. EuGH-Urteil stellt klar, dass Abschalteinrichtungen nicht nur dann illegal sind, wenn sie speziell zur Manipulation von Abgastests eingesetzt werden, sondern auch dann, wenn sie die Abgasreinigung im normalen Fahrbetrieb reduzieren und somit den Schadstoffausstoß erhöhen. Dies gibt Verbrauchern, die von solchen Abschalteinrichtungen betroffen sind, bessere Möglichkeiten, Schadenersatz einzufordern. Auch der Bundesgerichtshof hatte zuvor bereits den sogenannten Restschadensersatz (BGB §852) bestätigt, der es Neuwagenkäufern erlaubt, bis zu zehn Jahre nach Kauf Ansprüche auf Schadensersatz zu geltend zu machen. Am 8. Mai 2023 will sich der BGH zum EuGH-Urteil äußern und untergeordneten Gerichten Handlungsempfehlungen geben.

Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel