Mobile & Verkehr

Gut gesichert: mit Tieren im Auto unterwegs

Bei Ladungssicherung denkt man nicht unmittelbar an Hunde, Katzen oder andere Haustiere, die im Auto mitfahren. Doch nach Verkehrsrecht gelten sie als Ladung und müssen dementsprechend im Pkw gesichert werden. Der Automobilclub KS e.V. erläutert, was zu beachten ist, damit Mensch und Tier sicher am Zielort ankommen.

Egal, ob Fiffi mit in den Urlaub kommt oder Bello mal eben zum Tierarzt muss – wer Tiere im Auto transportiert, hat einige Punkte zu beachten, damit alle sicher und stressfrei am Zielort ankommen. Den Hund einfach ins Auto springen zu lassen oder die Katze auf den Beifahrersitz zu setzen, ist nicht erlaubt. Denn rechtlich gelten Tiere im Fahrzeug als Ladung und müssen dementsprechend gesichert werden, um weder sich selbst noch Fahrzeuginsassen zu verletzen oder den Fahrer abzulenken. Andernfalls droht ein Bußgeld: Wer seine Vierbeiner nicht ausreichend sichert, muss mit 35 Euro Strafe rechnen. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, fallen 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister an; bei einer Sachbeschädigung drohen 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Was ist zu beachten?

Doch wozu ist man genau als Autofahrer oder Autofahrerin verpflichtet, wenn der Vierbeiner im Auto mitfährt? Das regelt die Straßenverkehrsordnung: Laut § 22 (1) StVO sind die „Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen […] so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“. Zudem regelt § 23 (1) Satz 1 StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch […] Tiere […] beeinträchtigt werden“. „Konkret bedeutet dies, dass Tiere sich nicht frei während der Fahrt im Auto bewegen können dürfen, da sie etwa bei einer Vollbremsung durch den Wagen geschleudert werden und sich wie auch andere Fahrzeuginsassen verletzen können. Genauso muss vermieden werden, dass die Vierbeiner den Fahrer vom Geschehen im Straßenverkehr ablenken und so möglicherweise einen Unfall provozieren“, erläutert Isabella Finsterwalder, die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.

Unterschiedliche Sicherungsmöglichkeiten für Vierbeiner

Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen sollten daher am besten in einer sicher verschließbaren Transportbox untergebracht werden. Auch die Box muss gesichert werden, damit sie bei einer plötzlichen Bremsung nicht selbst zum gefährlichen Geschoss wird. Bei Hunden ist die Größe entscheidend: Kleinere Rassen können ebenfalls in einer gesicherten Transportbox befördert werden. Darüber hinaus gibt es Gurt-Systeme, Körbchen und Softtaschen, die mit Isofix-Systemen wie ein Kindersitz auf der Rückbank befestigt werden – je nach System muss das Tier aber zusätzlich mit einem Auto-Geschirr gesichert werden; ein Halsband ist hier nicht ausreichend, auch normale Brustgurte zum Gassigehen sind meist nicht stabil genug. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Notbremsung bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wird aus einem ungesicherten 35 kg schweren Hund ein Geschoss von etwa zwei Tonnen.

Größere Fellnasen werden am besten in Transport-Gitterboxen im Kofferraum untergebracht – diese sollten so groß sein, dass die Tiere darin auch liegen können. Alternativ kann man ein Gurtsystem im Kofferraum nutzen. Trenngitter zwischen Kofferraum und Rückbank halten zwar Gepäckstücke wie auch Tiere vom vorderen Teil des Fahrzeugs fern, können bei einem Unfall ein Tier jedoch nicht ausreichend schützen. „Und egal, wie oft man sein Haustier im Auto mitnimmt und für welche Transportmöglichkeit man sich entscheidet: Das Tier sollte sich während der Fahrt wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass man Hund, Katze und Co. mit viel Geduld rechtzeitig und am besten von klein auf an das Sicherungssystem gewöhnt“, resümiert die Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V.

Über den KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) ist mit mehr als 700.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik. Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.

Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall- Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.

Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V.
Uhlandstr. 7
80336 München
Telefon: +49 (89) 53981-0
Telefax: +49 (89) 53981-250
http://www.automobilclub.de

Ansprechpartner:
Isabella Finsterwalder
Telefon: +49 (8095) 870223
E-Mail: finsterwalder@die-pressefrau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel