Finanzen / Bilanzen

Landesregierung und NRW.BANK unterstützen Unternehmen in Südwestfalen nach A45-Sperrung

­­Unternehmen in der Region Südwestfalen, die von der Sperrung der A45 betroffen sind, können jetzt bis zum 31. Dezember 2025 Fördermittel aus dem Programm NRW.BANK.Universalkredit beantragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK haben den Zeitraum für die Beantragungen um zwei Jahre verlängert. Betroffene Unternehmen können mit einer zinsvergünstigten Variante des NRW.BANK.Universalkredits mit Tilgungsnachlass ihre Liquidität sichern und notwendige Investitionen tätigen.

Wirtschafts- und Klimaministerin Mona Neubaur: „Viele Unternehmen in Südwestfalen spüren täglich die Auswirkungen der Autobahnsperrung. Nach der Sprengung der Talbrücke Rahmede soll jetzt schnell der Neubau erfolgen. Das schafft eine wichtige Perspektive für den Wirtschaftsstandort. Um betroffenen Unternehmen weiterhin schnell und unbürokratisch zu helfen, setzen das Land und die NRW.BANK ihre gemeinsame Unterstützung mit dem NRW.BANK.Universalkredit fort. Mit den besonderen Konditionen können Unternehmen ihre Liquidität sichern und notwendige Investitionen in ihren Betrieb stemmen.“

NRW.BANK-Vorstandsvorsitzender Eckhard Forst: „Die Unterbrechung der A45 belastet die Unternehmen vor Ort und das wird noch so lange dauern, bis die neue Brücke fertiggestellt ist. Unser Förderprogramm soll dazu beitragen, dass Belastungen abgefedert werden und die Wirtschaftskraft der Region erhalten beziehungsweise gestärkt wird.“

Seit der Sperrung der Talbrücke Rahmede kann die A45 nicht befahren werden. Dies führt zu anhaltenden Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen. Bis zum Bau der neuen Autobahnbrücke müssen viele Unternehmen Umsatzeinbußen oder deutliche Kostensteigerungen hinnehmen.

Betroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe und Freiberufler können seit März 2022 unter bestimmten Voraussetzungen eine besonders zinsvergünstigte Variante des NRW.BANK.Universalkredits in Anspruch nehmen. Diese sichert den Unternehmen die Liquidität, die sie benötigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und notwendige Investitionen zu tätigen. Als zusätzliche Erleichterung erhalten die Kreditnehmer einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme, höchstens 100.000 Euro. Die maximale Darlehenssumme beträgt zwei Millionen Euro.

Die Unterstützung können Unternehmen der folgenden Kreise und kreisfreien Städte über ihre Hausbanken beantragen: Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna sowie Hamm und Dortmund.

Details zum NRW.BANK.Universalkredit finden Sie unter: www.nrwbank.de/A45

Das Wirtschaftsministerium versucht Unternehmen in der Region auch auf andere Weise zu unterstützen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „HUB45“. Denn die Unternehmen in Südwestfalen stehen neben Umsatzeinbußen und Kostensteigerungen auch vor der Herausforderung, Fachkräfte in der Region zu halten. Um der Abwanderung von Fachkräften entgegenzutreten, fördert das Wirtschaftsministerium seit Anfang 2023 das Projekt „Hub45 – Neue Orte des digitalen Arbeitens“ mit mehr als einer halben Millionen Euro. Mit dem Projekt soll der Aufbau von Co-Working-Spaces in der Region der gesperrten A45 koordiniert werden. Mehr als 100 Unternehmen haben sich in die Projektentwicklung eingebracht und die Umsetzung ist bereits in vollem Gange. Aktuell wird der Bedarf an dezentralen Arbeitsplätzen ausgewertet, den interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angemeldet haben. In den kommenden Wochen finden vielfältige Workshops und Veranstaltungen zum Thema Co-Working statt.

Über das Projekt informieren können Sie sich unter: https://www.suedwestfalen-agentur.com/hub45

Über NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de

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