Gesundheit & Medizin

Asklepios und Bucerius Law School verlängern Kooperationsvertrag

 

  • Besondere Verbindung von Gesundheitswesen und Rechtswissenschaft
  • Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer, Forschung und Publikationen

Asklepios hat gestern mit der Bucerius Law School seine 2017 begründete und erfolgreich laufende Zusammenarbeit im Bereich Medizinrecht in einem Kooperationsvertrag verlängert. Asklepios wird das Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School somit auch in den kommenden drei Jahren finanziell unterstützen, um den Erfahrungsaustausch und den Wissenstransfer zwischen den Beteiligten sowie das wechselseitige Verständnis von Theorie und Praxis auf allen Arbeitsebenen zu ermöglichen und zugleich die Forschung voranzubringen. „Der Asklepios Konzern blickt gemeinsam mit der Bucerius Law School voller Stolz auf das Erreichte und auf viele Vorhaben der Zukunft“, sagte Hafid Rifi, Chief Financial Officer der Asklepios Kliniken, anlässlich der Vertragsunterzeichnung in Hamburg für die Verlängerung der Kooperation bis Ende 2026.­Seitdem das Projekt vertiefter Forschung und Lehre im Medizin- und Gesundheitsrecht an der Bucerius Law School 2017 ins Leben gerufen worden ist, standen der Asklepios Konzern und personell insbesondere Dr. Cornelia Süfke (Konzernbereichsleitung Medizinrecht, Versicherungen & Compliance) und Prof. Dr. Karl Oldhafer (Chefarzt Klinik für Leber-, Gallenwegs- & Pankreaschirurgie in Hamburg) fest an der Seite der namhaften Hamburger Hochschule für Rechtwissenschaft. Das Projekt hat mittlerweile neben dem Lehrstuhl für Deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, einschließlich Medizin-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Karsten Gaede) im Jahre 2021, zu einem weiteren Lehrstuhl mit der Denomination Bürgerliches Recht, Medizin- und Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Jens Prütting) geführt und Hamburg zu einem maßgeblichen Zentrum für das Recht des Gesundheitswesens aufsteigen lassen. Dem Projekt haben sich mittlerweile zahlreiche weitere Förderer angeschlossen, welche die Wissenschaft im Medizin- und Gesundheitsrecht voranbringen möchten. Unter ihnen finden sich Anwaltskanzleien, Teilnehmer der Versicherungswirtschaft, Unternehmen mit Bezug zum Gesundheitswesen und die Powalla- wie auch die Mercator-Stiftung.

„Ich bin hoch erfreut, dass mit Asklepios und der Bucerius Law School zwei starke Player in den Bereichen Medizin bzw. Recht zusammengefunden haben und diese Kooperation – auch im Sinne der Asklepios Medical School – weiterhin erfolgreich voranbringen werden. Das ist letztendlich auch zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, erklärt Priv.-Doz. Dr. Sara Sheikhzadeh, Chief Medical Officer der Asklepios Kliniken. Dabei stünden Lehre und Forschung mit unterschiedlichen Formaten der Zusammenarbeit im Vordergrund, aber auch die Fortbildung von leitenden Klinikmitarbeiter:innen zähle zu den vereinbarten Inhalten, so Priv.-Doz. Dr. Sheikhzadeh, die in ihrer Funktion als Medizinische Vorständin bei Asklepios die Bereiche Medizin und Wissenschaft verantwortet.

Meinhard Weizmann, CEO und Kanzler der Bucerius Law School, bekräftigt: „Wir sind stolz, dass sich das Institut für Medizinrecht in den letzten Jahren gemeinsam mit unserem Partner Asklepios so überaus erfolgreich entwickelt hat und freuen uns über die fortgesetzte Förderung. Damit wird die Basis für interdisziplinäre Forschung und praktische, disziplinübergreifende Lehre weiter gestärkt.“

Zum Hintergrund:

Bereits seit 2017 begleitet der Asklepios Konzern die Bucerius Law School (Hochschule für Rechtswissenschaft) und deren Institut für Medizinrecht (IMR). Was zunächst als erster Versuch einer gemeinnützigen Unterstützung der wissenschaftlichen Durchdringung des Medizin- und Gesundheitsrechts begann, entwickelte sich rasch zu einer für beide Seiten gewinnbringenden Verbindung mit mehreren Säulen, deren Ausbau stetig voranschreitet:
 

1. Zentraler Ausgangspunkt der Kooperationspartner war der Wissenstransfer und das wechselseitige Verständnis von Theorie und Praxis. Leitung und Mitarbeiter:innen des IMR bekamen die außergewöhnliche Chance, als Rechtswissenschaftler:innen in den ständigen Austausch mit allen Strukturen und Arbeitsebenen des Krankenhauswesens bei allen Einrichtungen von Asklepios zu treten. Dies regte zu wissenschaftlichen Publikationen bis hin zu monographischen Abhandlungen (zumeist als Dissertationsvorhaben von Nachwuchswissenschaftler:innen) an, die nebst des hohen theoretischen Anspruchs des IMR stets die Praxis im Auge behalten haben. Für Auseinandersetzungen zu kritischen Themenfeldern in täglichen Abläufen wurden besondere Expertengremien ins Leben gerufen, deren erklärtes Ziel es ist, Versorgungsqualität und Schutz der Patient:innen zu optimieren. So hat insbesondere die Expertengruppe zur Selbstbestimmungsaufklärung das von Patientinnen und Patienten immer wieder eingeforderte Recht auf Nichtwissen vertieft erörtert und Anpassungsvorschläge im Licht aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung erwogen, um dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen besser zu entsprechen.

2. Aus dem Wunsch des wissenschaftlichen Austauschs ging darüber hinaus zeitnah eine zweite Säule hervor, die besondere Bedeutung gewonnen hat. Die beiden Direktoren des IMR, Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Jens Prütting, unterrichten seit vielen Jahren an der Asklepios Medical School und wirken dort nebst unterschiedlicher Fortbildungsmaßnahmen insbesondere im Rahmen eines besonderen Konzepts („Platzreife“) mit, in dessen Rahmen alle Studierenden der Medizin zu Beginn ihres praktischen Jahres Rechtskenntnisse pflichtweise zu erwerben haben, die im Umgang mit Patient:innen von überragender Bedeutung sind (insbesondere Aspekte sachgerechter Patienteninformation, Umgang mit Hygiene im Krankenhaus, Organisations- und Strukturvorgaben, Verhalten im Notfall, strafbewehrte Grenzen des Verhaltens und Vieles mehr). Zudem werden Studierende der Medizin wie auch Ärzt:innen, Pflegepersonal und Personen aus dem Management mittlerweile in juristische Seminare gebeten und integriert, um die Rechtswissenschaft schon im Studium des Medizin- und Gesundheitsrechts um eine vertiefte Praxissicht zu bereichern und den Studierenden und Mitarbeiter:innen von Asklepios tiefgehende Einblicke in die juristische Verarbeitung des Gesundheitswesens zu vermitteln. 

3. Als dritte Säule hat sich der Wissens-, Erkenntnis – und Erfahrungsaustausch mit der Öffentlichkeit etabliert. Gestützt durch den Asklepios Konzern war es dem IMR möglich, Fachtagungen zu drängenden Themen zu organisieren und Wissenschaftler:innen aus allen betroffenen Fachbereichen zu gewinnbringenden Erörterungen zu laden. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse zu Krankenhausstruktur, Schadensprävention, Patientenversorgung, Ökonomisierung und Digitalisierung des Gesundheitswesens haben vielfach Niederschlag in praktischen Verhaltensänderungen und nachhaltigen Publikationen gefunden. Ein breiter Kreis interessierter Fachöffentlichkeit kommt daher jährlich drei Mal in der Bucerius Law School zusammen und erörtert Themen des Berufs-, Haftpflicht-, Sozial-, Wettbewerbs- und Strafrechts. 

4. Der finanzielle und organisatorische Einsatz des Asklepios Konzerns hat überdies seit 2017 die Basis geschaffen, dass junge Wissenschaftler:innen auf dem Gebiet des Medizin- und Gesundheitsrechts arbeiten und eine Doktorarbeit verfassen können. 

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