Allgemein

Alarm in Hausarztpraxen nach BSG-Urteil

Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bezüglich sogenannter Poolärzte sorgt für erhebliche Unruhe in der Hausarztpraxisbranche. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband schlägt Alarm und warnt vor gravierenden Problemen in der ärztlichen Versorgung. Dieses Urteil könnte nicht nur den Bereitschaftsdienst, sondern auch die gesamte ambulante Versorgung in Frage stellen. Eine umfassende rechtliche Prüfung ist nun dringend geboten.

Im Fall eines Zahnarztes, der regelmäßig Notdienste in einem Notdienstzentrum der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) übernommen hatte, traf das BSG in Kassel diese Entscheidung. Die Rentenversicherung hatte ihn als selbstständig eingestuft, doch das Gericht entschied, dass er als sozialversichert anzusehen ist. Die Begründung lautete, dass er in einer "von dritter Seite organisierten Struktur" tätig war, in der er fremdbestimmt agierte.

Die Auswirkungen dieses Urteils könnten sich auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst ausweiten, wie von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) erklärt wurde. Allein in Baden-Württemberg haben etwa 3.000 Poolärzte bisher rund 40 Prozent der Hausbesuche im Bereitschaftsdienst und in Notfallpraxen durchgeführt. Die KVBW hat angekündigt, die Tätigkeiten der Poolärzte mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt davor, dass niedergelassene Ärzte vermehrt für Notdienste eingeteilt werden könnten. Dies wäre in der Praxis kaum zu bewältigen und könnte dazu führen, dass immer mehr Ärztinnen und Ärzte die hausärztliche Versorgung aufgeben oder ihre Sprechstundenzeiten reduzieren. Die Lage bleibt angespannt, während Ärzte und Gesundheitsbehörden die Auswirkungen dieses Urteils sorgfältig abwägen.

Kommentar:

Das BSG-Urteil in Bezug auf Poolärzte versetzt die medizinische Versorgung in Deutschland in Alarmbereitschaft. Während die rechtlichen Auswirkungen dieses Urteils im Hinblick auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst noch abzuwarten sind, ist die Besorgnis in der Branche bereits spürbar. Die Möglichkeit, dass niedergelassene Ärzte vermehrt für Notdienste eingeteilt werden könnten, birgt echte Herausforderungen für die medizinische Versorgung in Deutschland. Die Gesundheitsbehörden sollten dringend Lösungen in Erwägung ziehen, um sicherzustellen, dass die Patienten weiterhin den dringend benötigten Zugang zur ärztlichen Versorgung erhalten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel