Firmenintern

Statement zum ECHA-Beschränkungsverfahren zu PFAS: riskiobasiert statt pauschal

Auf Einladung von Bundeskanzler Olaf Scholz fand am 27. September ein Chemiegipfel der Bundesregierung mit mehreren Bundesministern, Ministerpräsidenten der Länder sowie den Verbandsspitzen von IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), VCI (Verband der Chemischen Industrie) und BAVC (Bundesarbeitgeberverband Chemie) statt. Thema war auch die EU-Chemikalienpolitik und das aktuelle Beschränkungsverfahren zu PFAS. In der Pressemitteilung zum Gipfel sprach sich die Bundesregierung gegen die pauschale „One fits all“-Verbotspolitik der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) aus und warb für eine risikobasierte Beschränkung bei perund polyfluorierten Stoffen (PFAS).

Während des Gipfels im Kanzleramt bekräftigten Politik, Industrie und Sozialpartner das gemeinsame Ziel eines wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Chemie-Standort Deutschlands. Dabei wurden insbesondere die nötigen Rahmenbedingungen für mehr Planungssicherheit, für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in den Blick genommen.

Die Bundesregierung positionierte sich in diesem Zusammenhang auch zur Regulierung von chemischen Stoffen und Produkten. Herauslesen lässt sich, dass diese angemessen und verhältnismäßig erfolgen und bestehende Forschung an Alternativen zu riskanten Stoffen weiter forciert werden soll.

Die Einschätzung der Bundesregierung im Wortlaut: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass der Maßstab der EU für REACH-Stoffbeschränkungen risikobasiert bleibt. Pauschale, undifferenzierte Verbote ganzer Stoffklassen sind nach Ansicht der Bundesregierung nicht vom bestehenden europäischen Rechtsrahmen gedeckt und sind nach dem aktuellen Vorschlag der deutschen und weiterer Fachbehörden auch nicht vorgesehen. Ein Totalverbot von PFAS ist insofern nicht geplant und würde von der Bundesregierung auch nicht unterstützt. Dabei soll es nach Auffassung der Bundesregierung dauerhaft bleiben, insbesondere im Rahmen der Diskussionen um die europäische Chemikalienstrategie und REACH. Um negative Auswirkungen von Stoffen auf Umwelt und Gesundheit und zunehmende Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern so weit wie möglich zu vermeiden sowie zugleich die Transformationsfähigkeit der Industrie weiter zu verbessern, muss auch die Forschung nach Alternativen entschieden vorangetrieben werden.

pro-K begrüßt diese Ankündigung. Schon heute ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz in Europa weltweit mit am höchsten. Losgelöst davon wird weiter an Regulierungen und Verboten gearbeitet, wie das aktuelle Beschränkungsverfahren der ECHA zu PFAS zeigt. Davon betroffen sind mit Fluorkunststoffen auch Polymers of low concern (PLC), die als sicher und unbedenklich gelten – und zudem für viele industrielle Anwendungen etwa für die Energiewende oder den Bau sicherer und prozessoptimierter Industrieanlagen gebraucht werden.

Kommt ein Verbot, hätte dies weitreichende Folgen für den Industriestandort Deutschland und die Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung, etwa weil sich die Abhängigkeit von anderen Ländern weiter erhöhen würde. Auch deshalb setzt pro-K den Austausch mit den politischen Partnern – national wie europäisch – fort, um etwa über die Gefahr für weitere Abwanderung unserer Industrie in weniger streng regulierte Regionen aufzuklären. 

Über den Pro-K – Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.

Als Trägerverband des Gesamtverbands Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) vertritt der pro-K Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e.V. als Spitzenverband die Hersteller von Konsum- und Halbfertigprodukten aus Kunststoff gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pro-K – Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 40895554-0
http://www.pro-kunststoff.de

Ansprechpartner:
Sven Weihe
Telefon: +49 (69) 4089555-43
E-Mail: sven.weihe@pro-kunststoff.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel