TÜV SÜD warnt vor Alkoholfahrten
Ab 0,3 Promille wird’s kritisch
In Deutschland gilt: Schon ab 0,3 Promille Blutalkohol kann es ernst werden – etwa, wenn Fahrfehler auftreten oder ein Unfall passiert. Dann drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. „Ab 0,5 Promille sind mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot fällig – auch ohne Unfall“, erklärt Häußler. „Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat.“ In diesen Fällen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) notwendig werden, um den Führerschein zurückzuerhalten.
Für Fahranfänger gilt: Null Promille!
Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen. „Außerdem verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre“, so Häußler.
Auch am nächsten Morgen nicht automatisch nüchtern
Viele unterschätzen auch die Wirkung am Tag danach: Der Körper baut Alkohol nur langsam ab – im Schnitt 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Wer also abends ordentlich gefeiert hat, kann selbst am nächsten Morgen noch fahruntüchtig sein. „Deshalb raten wir: Auch am Morgen nach dem Konsum lieber Bus und Bahn nutzen oder Fahrdienste in Anspruch nehmen“, sagt Häußler.
Fahrrad, E-Scooter oder Pedelec sind keine Ausweichlösung
Wer glaubt, mit dem Fahrrad oder E-Roller auf der sicheren Seite zu sein, irrt. Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit – dann drohen ebenfalls Führerscheinentzug und MPU. Für E-Roller und schnelle Pedelecs (bis 45 km/h) gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer.
Auch Mitfahrer haften
Was viele nicht wissen: Auch Beifahrer tragen Verantwortung. Wer sich bewusst zu einer alkoholisierten Person ins Auto setzt, riskiert bei einem Unfall eine Mitschuld – unter Umständen mit Kürzung der Versicherungsleistung um bis zu 25 Prozent.
Fazit: Verantwortung beginnt vor der Fahrt
„Wer Alkohol konsumieren möchte, sollte den Heimweg vorher klären – sei es per Taxi, ÖPNV oder Mitfahrgelegenheit“, rät Häußler. „Am besten ist es, das Auto gar nicht erst in die Nähe von Versuchung zu bringen.“
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Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Rund 30.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
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