Verlängerung der KOMPASS-Förderung unterstützt auch Solo-Selbstständige im Handwerk
„KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige, die ihre Tätigkeit im Haupterwerb ausüben und seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind“, informiert Christiane Zieher, Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer in Mannheim. Voraussetzung ist außerdem, dass sie in Deutschland wohnen und arbeiten, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und innerhalb der letzten zwölf Monate noch keinen KOMPASS-Qualifizierungscheck genutzt haben. Die De-minimis-Grenze darf in den letzten drei Steuerjahren 300.000 Euro nicht überschreiten.
Gerade im Handwerk, wo es auch viele Einzelunternehmerinnen und -unternehmern gebe, stelle die Förderung eine wertvolle Chance dar, individuelle Qualifikationen auszubauen und sich für zukünftige Anforderungen zu rüsten. „Dies ist nicht zuletzt mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung, den Strukturwandel in vielen Gewerken sowie den steigenden Bedarf an betriebswirtschaftlichem Wissen von zentraler Bedeutung“, sagt Christiane Zieher.
Gefördert werden individuell ausgewählte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Dabei können bis zu 90 Prozent der Qualifizierungskosten übernommen werden – maximal 4.500 Euro. „Die Inhalte der Weiterbildung richten sich gezielt nach dem persönlichen Bedarf der Antragsteller und können sowohl fachliche als auch betriebswirtschaftliche, methodische oder digitale Kompetenzen betreffen“, informiert die Mitarbeiterin der Handwerkskammer in Mannheim. Für viele Solo-Selbstständige im Handwerk biete sich damit die Möglichkeit, ihre fachliche Expertise zu vertiefen, sich unternehmerisch breiter aufzustellen oder neue digitale Werkzeuge zu erlernen.
Der Zugang zur Förderung sei niederschwellig gestaltet. Interessierte wenden sich zunächst an eine der bundesweit verfügbaren KOMPASS-Anlaufstellen. Diese führen eine kostenlose, aber verpflichtende Erstberatung durch. Die Beratungen erfolgen in der Regel telefonisch oder per Videokonferenz, sodass die Anlaufstelle unabhängig vom Wohn- oder Arbeitsort frei wählbar ist. Im Anschluss an die Erstberatung, bei der auch die Förderfähigkeit geprüft wird, stellt die Anlaufstelle einen sogenannten Qualifizierungscheck aus. Mit diesem kann die individuell ausgewählte Qualifizierungsmaßnahme gestartet werden.
Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme können die Teilnehmenden den Antrag auf Kostenerstattung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, einreichen. Auch hierbei bieten die Anlaufstellen Unterstützung. Die Förderung erfolgt rückwirkend nach Abschluss der Weiterbildung und Nachweis der entstandenen Kosten.
„Das Programm ist ein wertvolles Instrument zur Stärkung der Selbstständigen im Handwerk“, erklärt Christiane Zieher. „Gerade Solo-Selbstständige, die oftmals weniger Zugang zu institutioneller Weiterbildung haben, profitieren durch die passgenauen und praxisnahen Fördermöglichkeiten. Die Verlängerung des Programms sichert Kontinuität und Perspektive für viele unserer Mitglieder.“
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, den Inhalten der Qualifizierungen sowie eine Übersicht über die KOMPASS-Anlaufstellen finden sich auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds. Ansprechpartnerin für die Hilfesuchende bei der Handwerkskammer in Mannheim ist Christiane Zieher, Wirtschaftsberaterin, Telefon: 0621 18002-155, E-Mail: christiane.zieher@hwk-mannheim.de.
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