Finanzen / Bilanzen

Abfindung sinnvoll investieren

Arbeiten Sie schon länger im Betrieb, beträgt Ihre Abfindung oft ein Jahressalär. Ist der Anschlussjob gesichert, haben Sie eine fünf- bis sechsstellige Summe zur Verfügung. Je nach Lebenssituation ist es sinnvoll, das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken und verzinsen zu lassen, bis Sie das Kapital benötigen – etwa um eine laufende Baufinanzierung vorzeitig zu tilgen. Besonders Neukunden bekommen attraktive Zinsen: Die spanische Suresse Direkt Bank zahlt derzeit für die ersten vier Monate 2,60 Prozent, die ING 2,50 Prozent. Bei der Volkswagen Bank gibt es 2,30 Prozent für ein halbes Jahr. Danach sinkt der Zins auf ein Prozent und weniger. Nur die Spanier punkten auch danach mit einer Verzinsung von 1,95 Prozent. Wer die Summe nicht sofort braucht, kann sich den Zinssatz durch eine Festgeldanlage sichern. Die Fürstlich Castell’sche Bank bietet zwei Prozent für alle Festgeldsparer – egal ob sie ein oder fünf Jahre investieren. Beim kurzlaufenden Festgeld zahlt die schwedische Rediem Capital 2,55 Prozent für ein Jahr. Über die Anlageplattform wiLLBe der Liechtensteinischen Landesbank sind auch Anlagen in Schweizer Franken, Dollar und Britischen Pfund möglich. Die Zinshöhe hängt von der Währung ab: Wer in Euro spart, bekommt für ein Jahr 2,02 Prozent, für Dollar sind es 3,41, für Pfund 3,80 Prozent (Stand: 1. September 2025). Die Abfindung lässt sich aber auch für den Vermögensaufbau nutzen – sei es mittels Aktien, Fonds oder ETFs. Wertpapieranlagen sind bei Online-Anbietern wie Smartbroker+ einfach per App möglich. Das dafür nötige Depot gibt es kostenlos, ebenso viele ETF-Sparpläne.

Biallo-Tipp: Wer bereits privat für die Altersvorsorge spart, kann das Geld dort investieren oder sich eine weitere kapitalgedeckte Zusatzrente aufbauen, um die Rentenlücke rechtzeitig vor Renteneintritt zu schließen.

Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel

Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270

Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html

Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de

Ansprechpartner:
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Telefon: +49 (8806) 33384-80
E-Mail: engelmann@biallo.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel