
Beschwerden zu Online-Krediten steigen deutlich
Online-Kredite: Lockerung der Regeln könnte Betrug erleichtern
Die Bundesregierung setzt derzeit die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht um. Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Kredite künftig auch ohne Unterschrift abgeschlossen werden können – ein Klick auf ein Kästchen soll genügen. Damit fällt die bislang geltende Schriftform weg, die eine handschriftliche oder digitale Unterschrift voraussetzt. Die Verbraucherschützer vom vzbv warnen, dass diese Vereinfachung Betrug Tür und Tor öffnet. Wenn keine eindeutige Identifizierung und keine Unterschrift mehr erforderlich sind, könnten Kriminelle deutlich leichter auf fremde Namen Kredite abschließen oder Verbrauchern Verträge unterschieben. Der vzbv sieht durch die geplante Änderung das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet. Zugleich steigt das Risiko übereilter Entscheidungen, wenn die Hürde der Unterschrift entfällt. Hier kurz zusammengefasst:
- Beschwerden zu Verbraucherdarlehen stiegen im 1. Halbjahr 2025 um 26 %
- Untergeschobene Verträge sind Hauptproblem bei Online-Krediten
- Bundesregierung will Abschluss per Klick ermöglichen
- vzbv fordert, dass die Unterschrift zwingend bleibt, um Verbraucher zu schützen
Kreditkartenbetrug: Alltagsthema mit wachsender Dimension
Nicht nur Kreditbetrug ist ein wachsendes Problem. Auch der Kreditkartenbetrug nimmt online massiv zu. Betroffene berichten von Abbuchungen für Einkäufe, die sie nie getätigt haben, oft in Verbindung mit ausländischen Zahlungsdienstleistern oder Online-Shops. Phishing-Mails, manipulierte Webseiten und Datenlecks sind die häufigsten Ursachen. In der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer melden sich regelmäßig Mandanten, die Opfer von Kreditkartenbetrug geworden sind.
Besonders riskant sind Online-Bezahlvorgänge ohne ausreichende Sicherheitsmechanismen. Auch die Verbreitung digitaler Wallets und mobiler Bezahldienste hat das Risiko erhöht, dass sensible Daten in falsche Hände geraten. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch langwierige Auseinandersetzungen mit Banken und Zahlungsdienstleistern.
- Kreditkartenbetrug steigt seit Jahren kontinuierlich an
- Typische Ursachen: Phishing, gehackte Shops, Datenlecks, unsichere Zahlseiten
- Schäden reichen von kleineren Abbuchungen bis zu hohen Beträgen im Ausland
- Verbraucher haben oft Mühe, ihr Geld ohne rechtlichen Druck zurückzuerhalten
Rechtlicher Rahmen: Verbraucher sind nicht schutzlos
Sowohl bei Online-Krediten als auch beim Kreditkartenmissbrauch bestehen klare rechtliche Vorgaben.
Online-Kredite:
- Ein wirksamer Vertrag setzt immer eine eindeutige Willenserklärung voraus.
- Untergeschobene oder erschlichene Verträge können wegen Täuschung angefochten oder für nichtig erklärt werden (§§ 123, 312 ff. BGB).
- Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verlangt von Kreditgebern, Verbraucher vor Überschuldung und unseriösen Angeboten zu schützen.
Kreditkarten:
- Banken sind nach § 675u BGB verpflichtet, nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich zu erstatten.
- Die Haftung der Verbraucher ist auf höchstens 50 Euro begrenzt, außer bei grober Fahrlässigkeit.
- Nach der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) müssen Banken Verfahren zur starken Kundenauthentifizierung einsetzen.
- Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit bei der Bank liegt.
Fazit zum Kredit- und Kreditkartenbetrug von Dr. Stoll & Sauer
Wenn Kreditverträge künftig ohne Unterschrift abgeschlossen werden können, steigt das Risiko für Verbraucher erheblich, warnt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Gleichzeitig beobachtet die Kanzlei eine Zunahme beim Kreditkartenbetrug. Beides zeigt: Verbraucher brauchen mehr Sicherheit – nicht weniger. Wer Opfer eines untergeschobenen Kredits oder missbräuchlicher Kreditkartenabbuchungen geworden ist, sollte nicht zögern, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Kanzlei bietet Betroffenen eine kostenlose Ersteinschätzung im Kreditkartenbetrug-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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