Schnieder will Verbandsklagerecht einschränken
Das Verbandsklagerecht, das Umweltverbände wie der BUND und NABU nutzen, um Verkehrsprojekte durch immer neue Klagen teilweise über Jahrzehnte zu blockieren, will Verkehrsminister Patrick Schnieder einschränken. „Was mich stört, etwa beim A1-Lückenschluss: Da gibt es Verbände, die wussten schon vor 20 bis 30 Jahren, dass sie dagegen klagen würden, obwohl noch gar keine Trasse feststand“, kritisiert Schnieder im Gespräch mit auto motor und sport. Das Verbandsklagerecht werde „als Instrument genutzt, um Dinge aufzuhalten oder zu verzögern, ohne dass man selbst betroffen ist“. Das werde beim geplanten Lückenschluss der A1 in der Eifel besonders deutlich. „Gegen einen Bauabschnitt wird jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Wir kommen nur dann voran, wenn wir Grenzen überschreiten, an denen wir bisher angehalten haben. Das heißt, dass wir in Verfahren, in Rechte und Möglichkeiten eingreifen. Und das wollen die Betroffenen natürlich nicht. Also etwa Verbände, deren Klagerecht etwas gestrafft oder fokussiert wird.“
Eine Abschaffung des Verbandsklagerechts sei schwierig. „Das wird nicht so einfach sein, weil wir das nicht mehr allein auf nationaler Ebene regeln können“, erklärt der Minister. „Rot-Grün hat es 1998 erfunden, mittlerweile ist es europäischer Standard. Das heißt, Sie brauchen zumindest die EU-Ebene, um bestimmte Dinge wieder abzuschaffen.“, so Schnieder. Aber: „Was wir straffen können, was wir national regeln können, das wollen wir angehen.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Motor Presse Stuttgart
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 182-0
Telefax: +49 (711) 182-1779
http://www.motorpresse.de
Ansprechpartner:
Axel Mörer
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (170) 4037-880
E-Mail: axe@s-press-medien.de
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (170) 4037-880
E-Mail: axe@s-press-medien.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
