Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
Wartezeit: Auch Kollegen, die weniger als sechs Monate auf der Gehaltsliste stehen, fallen nicht unter den Kündigungsschutz. Eine Ausnahme macht der Gesetzgeber nur für schwangere Mitarbeiterinnen und Auszubildende (Mutterschutz) sowie Eltern in Elternzeit. Sie sind vor Kündigungen geschützt, auch wenn sie neu im Job sind.
Greift der Kündigungsschutz, gilt der Grundsatz: Keine Entlassung ohne triftigen Grund. Diesen müssen Arbeitgeber nachweisen, damit die Kündigung vor Gericht Bestand hat. Auch für betriebsbedingte Kündigungen gibt es gesetzliche Regeln: “Dringende betriebliche Erfordernisse” müssen einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Diese schwammige Formulierung lässt allerdings Raum für Interpretationen. Kündigungsschutzklagen haben deshalb gute Erfolgschancen. Arbeitgeber müssen dann vor Gericht belegen, dass Jobs dauerhaft wegfallen und Entlassungen sozial gerechtfertigt sind.
Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270
Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html
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