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Rückruf bei Peugeot, Citroën, DS und Opel: Hochvoltbatterien können Feuer fangen / Stellantis gerät in den Strudel der Probleme bei E-Autos

Wegen akuter Brandgefahr ruft der Stellantis-Konzern weltweit 39.712 Hybridfahrzeuge der Marken Peugeot, Citroën, DS Automobiles und Opel zurück. Grund ist eine mögliche Überhitzung der Hochvoltbatterie, die im Extremfall zu einem Fahrzeugbrand führen kann. Das geht aus vier Mitteilungen im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate vom 8. September 2025 hervor. Die Rückrufe werden in Deutschland vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter den Referenznummern 15574R bis 15577R überwacht. Nach einem Bericht des Magazins Auto Motor und Sport vom 29. September 2025 sind allein in Deutschland 6.436 Fahrzeuge betroffen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hält die Rückrufe für rechtlich bedeutsam: Bei sicherheitsrelevanten Mängeln wie defekten Hochvoltbatterien können Verbrauchern Gewährleistungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Betroffene können ihre Rechte im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei prüfen lassen.

Rückruf zu E-Autos betrifft vier Marken des Stellantis-Konzerns

Die Rückrufaktion betrifft mehrere Marken des Stellantis-Konzerns und deren Plug-in-Hybridmodelle. Nach Angaben der EU-Kommission und des KBA besteht das Risiko, dass sich einzelne Zellen der Hochvoltbatterie überhitzen. Dadurch könne die Batterie oder das Fahrzeug Feuer fangen – auch während des Ladevorgangs an einer Wallbox oder beim Einsatz der sogenannten „eSave“-Funktion, bei der der Verbrennungsmotor während der Fahrt Energie in die Batterie einspeist. Das KBA stuft die Fälle als sicherheitsrelevant ein und überwacht die Rückrufe.

Die vom Rückruf betroffenen Fahrzeuge im Überblick:

  • Peugeot 3008 Hybrid / 508 Hybrid
    Produktionszeitraum: 02.07.2019 – 12.10.2022
    Weltweit betroffen: 18.479 Fahrzeuge
    Davon in Deutschland: 1.568 Fahrzeuge
    KBA-Referenznummer: 15574R
    Hersteller-Code: MYF
  • Citroën C5 Aircross / DS 7 Crossback Hybrid
    Produktionszeitraum: 07.03.2019 – 27.09.2021
    Weltweit betroffen: 13.273 Fahrzeuge
    Davon in Deutschland: 1.320 Fahrzeuge
    KBA-Referenzen: 15575R (Citroën), 15576R (DS Automobiles)
    Hersteller-Code: GK8
  • Opel / Vauxhall Grandland X Hybrid
    Produktionszeitraum: 02.07.2019 – 19.08.2021
    Weltweit betroffen: 7.960 Fahrzeuge
    Davon in Deutschland: 3.548 Fahrzeuge
    KBA-Referenznummer: 15577R
    Hersteller-Code: KT8

Brandgefahr auch beim Laden

Nach den Safety-Gate-Meldungen kann es durch fehlerhafte Batteriezellen zu einer Überhitzung der Hochvoltbatterie kommen. Die Brandgefahr besteht sowohl beim Laden als auch im Fahrbetrieb. Stellantis bittet die Halter ausdrücklich, das Fahrzeug nicht mehr per Plug-in zu laden und auf die „eSave“-Funktion zu verzichten, bis die Fahrzeuge überprüft wurden.

Je nach technischer Diagnose sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen:

  • In einigen Fällen genügt ein Software-Update des Batterie-Management-Systems (BMS).
  • In anderen Fällen muss die gesamte Batterie ausgetauscht werden.

Die Reparatur erfolgt kostenlos, die Dauer des Werkstattaufenthalts variiert. Frankreich meldete die Rückrufe über das EU-Warnsystem, betroffen sind zudem zahlreiche weitere Länder, darunter Luxemburg, Norwegen, Schweden, Slowakei, Irland, Island, Ungarn und Malta.

Weitere Hersteller mit Batterieproblemen in E-Modellen

Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Rückrufen wegen defekter Hochvoltbatterien bei Elektro- und Hybridfahrzeugen. Bereits zuvor hatten Mercedes-Benz, Porsche und Audi ähnliche Probleme gemeldet.

  • Mercedes-Benz musste im Februar 2025 auf Anordnung des KBA die Modelle EQA und EQB (Referenznummer 5496507) wegen Kurzschlussgefahr in den Batteriezellen zurückrufen.
  • Porsche warnte Anfang 2024 beim Modell Taycan vor überhitzenden Zellmodulen, nachdem entsprechende Meldungen im Safety-Gate-System veröffentlicht worden waren.
  • Auch Audi rief 2024 den Q8 e-tron zurück, weil bei hoher Zellspannung eine thermische Überhitzung drohte.
  • Auch Ford hat mit seinem E-Modell Kuga Plug-in-Hybrid, Rückruf 14793R, Probleme.

Diese Häufung zeigt, dass die technische Sicherheit der Hochvoltbatterien branchenweit noch immer nicht vollständig gewährleistet ist. Für Verbraucher bedeutet das nicht nur ein Sicherheitsrisiko, sondern auch rechtliche Unsicherheit – etwa bei Nutzungseinschränkungen, Wiederverkaufswert oder Ersatzansprüchen nach Mängeln.

Dr. Stoll & Sauer klagt bereits gegen mehrere Hersteller von E-Autos

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt derzeit zahlreiche Verfahren wegen defekter Hochvoltbatterien und unzureichender Rückrufmaßnahmen. Unter anderem klagt sie gegen Mercedes-Benz wegen der Modelle EQA und EQB sowie gegen Porsche wegen Mängeln an Taycan-Fahrzeugen. Auch gegen Ford laufen die ersten Klagen. Weitere Verfahren gegen andere Hersteller sind in Vorbereitung.

Für betroffene Halter bieten sich mehrere rechtliche Optionen:

  • Gewährleistung gegenüber dem Händler bei noch laufenden Fristen,
  • Minderung des Kaufpreises bei erheblichen Mängeln,
  • Schadensersatz gegen den Hersteller bei Sicherheitsrisiken oder verspäteten Rückrufen,
  • in gravierenden Fällen auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Wenn Hochvoltbatterien versagen oder brennen können, ist das kein Bagatellschaden, aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Wir sehen hier klare Anhaltspunkte für Herstellungsverantwortung und Produkthaftung. Betroffene können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

 

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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