Schnelle Hilfe: Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung
Bis zu sechs solcher Termine à 25 Minuten (es können auch Termine zusammengelegt werden) können Sie als Patient oder Patientin wahrnehmen, insgesamt bis zu 150 Minuten. Bei Kindern und Jugendlichen sind zehn Termine möglich, bis zu 250 Minuten. Sie können, sobald Sie einen Termin erhalten, einfach mit Ihrer Krankenversicherungskarte einen Therapeuten aufsuchen, Sie müssen dafür nicht zuerst zu Ihrem Hausarzt.
Biallo-Tipp: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist die Voraussetzung dafür, dass Sie eine Therapie beginnen oder aber eine Akutbehandlung wahrnehmen können, mehr dazu erfahren Sie im Text weiter unten. Sie müssen mindestens einmal in der Sprechstunde gewesen sein.
Wichtig: Kommt die Therapeutin oder der Therapeut in der Sprechstunde zu der Einschätzung, dass Sie eine psychotherapeutische Behandlung (Richtlinientherapie) benötigen, kann er oder sie eventuell selbst die Behandlung beginnen, sofern es einen freien Platz gibt und die geeignete Therapiemethode in der Praxis angeboten wird. Oder Sie müssen sich selbst auf die Suche nach einem freien Therapieplatz bei einem anderen Therapeuten machen.
Terminservicestelle: So erhalten Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde
Sie können zu den Sprechzeiten in der Praxis einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten Ihrer Wahl anrufen und dort einen Sprechstundentermin vereinbaren. Es ist aber nicht garantiert, dass es einen freien Termin gibt. Alternativ können Sie das Angebot der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. Den Kontakt finden Sie am Ende des Textes.
Die Terminservicestellen vermitteln Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde, die Akutbehandlung und auch die probatorischen Sitzungen, wenn der Therapeut in der Sprechstunde zu der Einschätzung gelangt ist, dass eine Richtlinientherapie erforderlich ist.
Diese Terminvermittlungsservicestelle ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Therapeuten zu nennen, der einen Platz in seiner Sprechstunde frei hat. Der Termin für die Sprechstunde selbst sollte innerhalb von maximal vier Wochen stattfinden, bei einer Akutbehandlung innerhalb von zwei Wochen. Bei einem Termin für probatorische Sitzungen gelten andere Zeiträume, siehe Abschnitt weiter unten.
Biallo-Tipp: Nutzen Sie die Terminvermittlung, haben Sie kein Mitspracherecht bei der Wahl des Therapeuten – Sie müssen nehmen, was Ihnen angeboten wird und dafür auch längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen. Sie können zuerst selbst versuchen, bei einem oder mehreren Therapeuten, die als Wunschkandidaten in Frage kommen, einen Termin zu vereinbaren und erst danach das Angebot der Terminservicestelle nutzen. Prüfen Sie, ob der Therapeut Ihrer Wahl auch über eine Kassenzulassung verfügt.
Hilfe im Notfall: Akutbehandlung
Sollten Sie sich in einer akuten seelischen Krise befinden, können Sie im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde auch eine Akutbehandlung wahrnehmen. Das ist beispielweise dann angezeigt, wenn Sie aufgrund der Krise nicht mehr arbeiten können, in eine Klinik eingewiesen werden müssten oder aber ohne Soforthilfe schwerer erkranken würden. Der Therapeut, der in der Sprechstunde den Bedarf für eine Akutbehandlung feststellt, schreibt dann eine Empfehlung für eine solche Behandlung. Mit dieser Empfehlung können Sie sich einen Therapeuten suchen, sollte die Praxis, in der Sie die psychotherapeutische Sprechstunde wahrgenommen haben, Ihnen keinen Platz anbieten können. Vor Beginn der Behandlung ist noch ein Besuch beim Hausarzt angesagt, der feststellen muss, ob für die psychischen Leiden auch keine organische Ursache vorliegt.
Eine Akutbehandlung besteht aus 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten, wobei mehrere Einheiten zu einer Sitzung zusammengefasst werden können. An eine solche Behandlung kann sich bei Bedarf noch eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie anschließen. Eine Akutbehandlung muss nicht von der Kasse genehmigt werden, sie muss dort lediglich angezeigt werden.
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