Finanzen / Bilanzen

Vorsicht Ausschlüsse: Verstehen Sie das Kleingedruckte?

Welche Kosten die Krankenvoll- oder OP-Versicherung letztlich übernimmt, steht in den Versicherungsbedingungen. Doch die wenigsten Verbraucher werden daraus schlau, besonders wenn es um medizinische Diagnosen und Behandlungen sowie die Bedingungen für ihre Kostenübernahme geht. Selbst wer sich für einen Krankenvollschutz entscheidet, erhält kein Rundum-Sorglos-Paket. Denn für manche kostspieligen Behandlungen kommen Versicherer nicht auf. Häufig auftretende Erkrankungen wie Hüft- und Gelenkprobleme oder Kniegelenkverletzungen bei Hunden, sind zum Teil von der Erstattung ausgenommen. Auch bei Katzen sind erblich bedingte Krankheiten meist nicht versichert. Für Kastration und Sterilisation kommen viele Tierversicherer nicht auf. Zahnbehandlungen und Orthesen sind oft ebenfalls nicht inklusive. Es ist daher wichtig, genau nachzulesen, was die Versicherung nicht zahlt. Die Ausschlüsse müssen transparent und verständlich sein.

“Der Markt für Tierkrankenversicherungen ist unübersichtlich”, kritisiert Verbraucherschützer Peter Grieble. Er rät dazu, nicht selbst nach Anbietern zu suchen, sondern einen spezialisierten Makler einzuschalten. Im Beratungsgespräch lasse sich klären, welchen Krankenschutz sich Hunde- oder Katzenbesitzer wünschen und welcher Tarif zum jeweiligen Tier passt. “Wer breit abgesichert sein will, muss darauf achten, dass häufige Krankheiten nicht ausgeschlossen sind und erstattbare Kosten möglichst nicht begrenzt werden”, sagt Grieble, der die Abteilung Versicherungen, Pflege und Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg leitet. Da viele Verträge Höchstgrenzen vorsehen, ist vorab zu klären, ob diese im Krankheitsfall für den Vierbeiner ausreichen. Auch sollte die Police Behandlungskosten mindestens bis zum 3-fachen GOT-Satz übernehmen. Andernfalls bleiben Sie auf einem Teil der Kosten sitzen, wenn die Versorgung des Patienten einen höheren Aufwand erfordert oder diese außerhalb der Sprechzeiten im Notdienst erfolgt. 

Biallo-Tipp: Vor Vertragsabschluss fragen Tierversicherer nach bestehenden Vorerkrankungen. Machen Sie hier unbedingt wahrheitsgemäße Angaben. Stellt sich im Leistungsfall heraus, dass Fehlentwicklungen oder Krankheiten schon vor Versicherungsbeginn bekannt waren, zahlt die Assekuranz nicht.

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