Betriebsrenten ohne Haftungsrisiko: Anschluss an Sozialpartnermodell möglich
Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge stagniert, weil Arbeitgeber für die Höhe der Renten haften, sollten Versorgungsträger die garantierten Leistungen nicht erbringen können. Je nach Vertrag müssen mindestens die eingezahlten Beiträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen. Zudem läuft das betriebliche Rentensparen oft über Versicherungen, die teuer sind und wenig Rendite erwirtschaften. Haftungsrisiken lassen sich bisher nur umgehen, wenn Unternehmen und Gewerkschaften eine bAV vereinbaren, die auf Garantien verzichtet. Dieses Sozialpartnermodell ist eine reine Beitragszusage. Für Beschäftigte könnte trotzdem eine höhere Betriebsrente herausspringen, weil sich Beiträge stärker am Kapitalmarkt investiert werden können und sich so höhere Renditen erzielen lassen. Manche tarifliche Vereinbarungen sehen zudem vor, dass Firmen mehr in die Betriebsrente einzahlen, um einen Puffer für mögliche Wertschwankungen aufzubauen.
Seit 2026 steht auch nicht tarifgebundenen Unternehmen dieser Weg offen. Sie können sich bestehenden Sozialpartnermodellen ihrer Branche anschließen. Entsprechende bAV-Lösungen gibt es in der Chemie-, Versicherungs- und Bankenbranche, der Energie- und Wasserwirtschaft sowie im Verkehrssektor, etwa bei Bodenverkehrsdiensten sowie privaten Omnibusunternehmen in Baden-Württemberg.
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