Gesundheit & Medizin

Krisenvorsorge im Gesundheitswesen

Die sicherheitspolitische Weltlage hat sich grundlegend verändert. Spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die europäische Friedensordnung erschüttert; Fragen der Verteidigungsfähigkeit und der Schutz kritischer Infrastruktur stehen wieder im Zentrum staatlichen Handelns und strategischer Planung. „Diese Entwicklung betrifft nicht nur militärische Strukturen, sondern in besonderem Maße das Gesundheitswesen. Kliniken sind im Krisen- und Verteidigungsfall zentrale Elemente der zivilen Verteidigung“, betont Michael Strobach, Geschäftsführer des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA). „Die Resilienz von Akut- und Reha-Kliniken ist eine Grundvoraussetzung für funktionierenden Zivilschutz – gleichzeitig bestehen hier große Informationsdefizite, erhebliche strukturelle Lücken und damit klarer Regelungs- sowie Handlungsbedarf.“

Die aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen treffen auf ein Gesundheitssystem, das auf solche Szenarien noch nicht ausreichend vorbereitet ist. In den vergangenen 30 Jahren wurden im Zuge der sogenannten „Friedensdividende“ Strukturen der zivilen Verteidigung zurückgebaut, Planungen nicht fortgeschrieben und Vorsorgemaßnahmen vielfach eingestellt. Diese Defizite werden unter den veränderten Rahmenbedingungen nun sichtbar und gewinnen sicherheitspolitische Relevanz. Eine Studie des Deutschen Krankenhaus Instituts vom Oktober 2025 bestätigt diese Einschätzung: Deutsche Krankenhäuser sind in ihrer derzeitigen Struktur nur eingeschränkt krisen- und verteidigungsfähig.

Kliniken müssen im Ernstfall mehr leisten und gleichzeitig stabil bleiben
„Kliniken sind Teil der kritischen Infrastruktur und stehen im Krisen- oder Verteidigungsfall vor einer erheblichen Zusatzbelastung. Sie müssen eine große Zahl an Patientinnen und Patienten versorgen und das unter erschwerten Bedingungen, wie etwa einer gestörten Energieversorgung, unterbrochenen Lieferketten oder erhöhten Bedrohungslagen“, so Michael Strobach. Das Bayerische Gesundheitsministerium geht davon aus, dass im Bündnis- oder Verteidigungsfall täglich bis zu 1.000 zusätzliche Verletzte versorgt werden müssten. Gleichzeitig ist die Versorgung der zivilen Bevölkerung uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Diese gleichzeitige Belastung trifft auf ein System, das strukturell nicht auf Dauerbetrieb unter Krisenbedingungen ausgelegt ist.

Ansatzpunkte zur Stärkung der Krisenresilienz
Als ein zentrales Problem nennt er die fehlende Transparenz über vorhandene Ressourcen. „Es existiert keine bundesweite, belastbare Übersicht über Kapazitäten, Qualifikationen und verfügbare Versorgungsstrukturen. Kliniken wissen im Ernstfall nicht verlässlich, welche Einrichtungen welche Leistungen erbringen können und wo freie Kapazitäten vorhanden sind.“ Hinzu kommt ein deutlicher Mangel an Fachpersonal mit spezifischer Erfahrung in der Versorgung von Kriegs- und Explosionsverletzungen. „Die zivile Medizin verfügt hier nur in begrenztem Umfang über praktische Routine, gleichzeitig fehlt eine systematische Erfassung entsprechender Kompetenzen.“ Bestehende Notfallpläne greifen aus Sicht des Verbandes zu kurz. Sie sind in der Regel auf punktuelle Ereignisse ausgelegt, etwa Anschläge oder Großunfälle, nicht jedoch auf länger andauernde Belastungsszenarien mit kontinuierlich hohem Patientenzufluss. Auch die materielle Vorsorge ist unzureichend. Vorräte an Medikamenten und medizinischem Material sind begrenzt, während Lieferketten als anfällig gelten – eine Erkenntnis, die bereits in der Pandemie deutlich geworden ist.

Die Verwundbarkeit der Krankenhausinfrastruktur nehme insgesamt zu, so Strobach. Einrichtungen gerieten zunehmend in den Fokus von Cyberangriffen und anderen Störungen kritischer Systeme – mit direkten Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Betriebsfähigkeit. „Vor diesem Hintergrund verändert sich auch der Blick auf die bauliche Sicherheit von Kliniken“, ergänzt er. „In einzelnen Bundesländern wird bereits geprüft, ob Krankenhäuser über geeignete unterirdische Räume oder Schutzstrukturen verfügen. Auch in Bayern hat 2026 eine entsprechende Abfrage aller Plankrankenhäuser stattgefunden. Gleichzeitig wird diskutiert, solche Anforderungen künftig bei Neubauten systematisch mitzudenken. Dass diese Fragen nach Jahrzehnten wieder gestellt werden, zeigt, wie grundlegend sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verschoben haben. Baulicher Schutz wird nicht mehr als Ausnahme, sondern wieder als Bestandteil der Vorsorge verstanden.“

Neue Strukturen entstehen – aber noch kein geschlossenes System
Auf staatlicher Ebene wurden seit geraumer Zeit entsprechende Schritte eingeleitet. In Bayern etwa wurde 2025 eine Projektgruppe zur Koordinierung der zivilen Verteidigung eingerichtet, zudem nimmt zum 15. April 2026 das Landesamt für Bevölkerungsschutz seine Arbeit auf. Ziel ist es, die Koordination zu verbessern und die Krisenvorsorge – auch im Hinblick auf Großschadenslagen und Katastrophen – systematisch zu stärken. Damit werden Koordination und strategische Vorbereitung im Bereich der Krisenvorsorge gezielt weiterentwickelt.

Krisenvorsorge als Daueraufgabe
„Zentral für die Krisenresilienz des Gesundheitswesens ist der Aufbau klarer und belastbarer Führungsstrukturen“, betont Michael Strobach. „Sie sind die Voraussetzung dafür, dass Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind, Entscheidungswege greifen, Koordinationsmechanismen im Ernstfall verlässlich funktionieren und die Finanzierung aller zu erbringenden Leistungen sichergestellt ist. Nur unter diesen Voraussetzungen kann das System auch unter außergewöhnlichen Belastungen handlungsfähig bleiben.“

Der VPKA sieht die Stärkung der Krisenresilienz als langfristige und kontinuierliche Aufgabe, die ein abgestimmtes Zusammenwirken von staatlichen Strukturen und den Einrichtungen des Gesundheitswesens erfordert. „Das größte Risiko ist nicht das Szenario selbst, sondern unzureichende Vorbereitung“, so Strobach. „Krisenresilienz entsteht nicht im Ernstfall. Sie muss vorher aufgebaut werden – strukturiert, verbindlich und mit klarem politischen Willen, aber auch mit entsprechenden organisatorischen und strukturellen Vorkehrungen in den Kliniken selbst.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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