Mitteilung über den Erwerb einer wirtschaftlichen Beteiligung an Wertpapieren durch JPMorgan Chase & Co.
Sibanye-Stillwater ist gemäß Abschnitt 122(3)(a) des Gesetzes verpflichtet, das von jedem Unternehmen, das eine Mitteilung über eine Änderung der wirtschaftlichen Beteiligung an seinen Wertpapieren – sei es durch Erwerb oder Veräußerung – erhält, verlangt, die erforderliche Mitteilung beim Takeover Regulation Panel einzureichen.
Der Verwaltungsrat von Sibanye-Stillwater übernimmt die Verantwortung für die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen, nachdem er die Formulare TRP121.1 von JPMorgan Chase & Co. erhalten hat, und ist nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht, dass die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen wahrheitsgemäß sind und keine Angaben ausgelassen wurden, die die Bedeutung der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen beeinträchtigen könnten.
Über Sibanye-Stillwater
Sibanye-Stillwater ist ein weltweit tätiger Bergbau- und Metallverarbeitungskonzern mit einem breit gefächerten Portfolio an Betrieben, Projekten und Investitionen auf fünf Kontinenten. Der Konzern ist zudem einer der weltweit führenden Recycler einer Reihe von Metallen und hält Beteiligungen an führenden Sekundärbergbaubetrieben.
Sibanye-Stillwater ist einer der größten Produzenten und Veredler von Platinmetallen (PGMs: Platin, Palladium, Rhodium, Iridium und Ruthenium) und ein führender Goldproduzent. Das Unternehmen fördert zudem Nickel, Chrom, Kupfer, Silber, Kobalt und Zink. Die Gruppe hat sich zudem auf den Abbau und die Verarbeitung von Batteriemetallen diversifiziert und ihre Präsenz in der Kreislaufwirtschaft durch den weltweiten Ausbau ihrer Aktivitäten im Recycling und im Sekundärbergbau verstärkt. Weitere Informationen finden Sie unter www.sibanyestillwater.com.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe-Harbor“-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „wird“, „würde“, „erwarten“, „prognostizieren“, „potenziell“, „könnte“, „glauben“, „anstreben“, „voraussehen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „schätzen“ und ähnlichen Begriffen zu erkennen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen, darunter unter anderem solche, die sich auf die künftige Finanzlage, die Geschäftsstrategien und andere strategische Initiativen, die Geschäftsaussichten, Branchenprognosen, Produktions- und Betriebsprognosen, Klima- und ESG-bezogene Ziele und Kennzahlen sowie Pläne und Ziele für den künftigen Betrieb, die Projektfinanzierung und den Abschluss oder die erfolgreiche Integration von Akquisitionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die die bestmögliche Einschätzung der Geschäftsleitung von Sibanye-Stillwater widerspiegeln. Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorhersehbar sind und im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater liegen, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen unter Berücksichtigung verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im Integrierten Bericht 2025 von Sibanye-Stillwater und im Jahresbericht auf Formular 20-F dargelegt sind, der am 24. April 2026 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht wurde (SEC-Aktenzeichen 333-234096). Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Präsentation. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist).
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