Renault-Rückruf wegen Brandgefahr: Renault 4 und Renault 5 mit fehlerhaften Hochvoltbatterien in der Werkstatt
Was zum Renault-Rückruf für E-Autos bisher bekannt ist
Nach den bislang veröffentlichten Informationen betrifft der Rückruf Elektrofahrzeuge von Renault, die zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 28. Januar 2026 produziert wurden. Die EU-Kommission beschreibt in Safety Gate unter der Meldung SR/00796/26 eine Produktionsanomalie beim Zulieferer: Dabei kann es zu einer Delamination an der Anode einer Batteriezelle kommen. Das gelöste Material kann Bauteile in der Zelle beschädigen und so einen internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie auslösen.
Öffentlich einsehbar ist zudem die Renault-Rückrufseite, auf der Verbraucher ihre FIN prüfen und einen Werkstatttermin vereinbaren können. Das KBA weist allgemein darauf hin, dass Rückrufaktionen bei erheblichen Mängeln zwingend ernst zu nehmen sind. Eine eindeutig zuordenbare öffentliche KBA-Referenznummer zum Renault-Rückruf ist aktuell allerdings nicht verlässlich abrufbar; der Rückruf selbst ist über die EU-Meldung und die Herstellerinformationen klar belegt.
So stellt sich der aktuelle Renault-Fall dar
Renault ruft seine neuen Elektromodelle nicht wegen einer Bagatelle zurück. Hintergrund ist ein möglicher Defekt in der Hochvoltbatterie. Für Verbraucher ist das besonders heikel, weil gerade die Batterie das sicherheitsrelevante Herzstück eines E-Autos ist. Bereits die Gefahr von Überhitzung, Kurzschluss oder Brand kann den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigen.
Für betroffene Renault-Kunden sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Betroffen sind nach aktuellem Stand Renault 4 E-Tech und Renault 5 E-Tech aus einem begrenzten Produktionszeitraum vom 12. Dezember 2025 bis zum 28. Januar 2026.
- Die EU-Kommission nennt als Ursache eine Produktionsanomalie bei Batteriezellen, die zu einem internen Kurzschluss in der Traktionsbatterie führen kann.
- Als Folge drohen Ladeprobleme, Überhitzung und im Extremfall Brandgefahr.
- Renault bietet eine FIN-Prüfung über die eigene Rückrufseite an; betroffene Fahrzeuge sollen kostenlos in der Werkstatt überprüft und technisch abgearbeitet werden.
- Rückrufe wegen möglicher Batteriebrände sind für Verbraucher regelmäßig ein starkes Indiz dafür, dass ein erheblicher Mangel am Fahrzeug vorliegt.
Was können Verbraucher jetzt unternehmen?
Betroffene sollten den Rückruf nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das KBA weist bei Rückrufen allgemein ausdrücklich darauf hin, dass man an Rückrufaktionen teilnehmen sollte, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Renault selbst empfiehlt die Prüfung per FIN und die anschließende Terminvereinbarung beim Händler.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer kommen je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche in Betracht. Dazu können Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder unter Umständen auch Schadensersatz gehören. Das gilt vor allem dann, wenn das Fahrzeug wiederholt von sicherheitsrelevanten Maßnahmen betroffen ist, längere Zeit nur eingeschränkt genutzt werden kann oder der Mangel das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs nachhaltig erschüttert.
Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Renault-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dort kann geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.
Renault ist kein Einzelfall: Batterie-Rückrufe bei anderen Herstellern
Der Renault-Rückruf reiht sich in eine Serie von Problemen mit Hochvoltbatterien bei verschiedenen Herstellern ein. Mercedes musste bei EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse in der Hochvoltbatterie einen weiteren Rückruf starten; laut ADAC sollen betroffene Fahrzeuge neue Batterien erhalten. Volkswagen und Cupra rufen nach Angaben des ADAC ID-Modelle und den Born wegen möglicher Brandgefahr durch fehlerhafte Batteriemodule zurück. Auch Ford kämpft beim Kuga Plug-in-Hybrid mit Rückrufen wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr in der Hochvoltbatterie.
Für Verbraucher zeigt sich damit ein deutliches Bild: Die Probleme sind nicht auf einen einzelnen Hersteller beschränkt. Wenn die Hochvoltbatterie betroffen ist, geht es schnell um Sicherheitsfragen, Nutzungseinschränkungen, Wertverluste und erhebliche Unsicherheit im Alltag. Dr. Stoll & Sauer hat in mehreren Verfahren rund um Rückrufe und Batteriemängel bereits Klagen für Verbraucher auf den Weg gebracht und sieht auch im Renault-Fall erheblichen Prüfbedarf.
Rechtliche Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer
Ein Rückruf wegen möglicher Brandgefahr ist rechtlich hoch relevant. Bei einem Neuwagen oder jungen Gebrauchtwagen darf der Käufer erwarten, dass von der Hochvoltbatterie keine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum ausgeht. Wird genau dieses Kernbauteil wegen eines potenziellen internen Kurzschlusses zurückgerufen, spricht vieles für einen erheblichen Sachmangel.
Entscheidend ist zudem nicht nur, ob Renault eine technische Lösung anbietet. Für Verbraucher zählt auch, ob das Vertrauen in die Sicherheit des Fahrzeugs beschädigt ist, ob Wartezeiten entstehen, ob Nutzungseinschränkungen drohen und ob das Fahrzeug am Markt an Wert verliert. Genau diese Punkte spielen in der juristischen Bewertung eine wichtige Rolle. Betroffene sollten ihre Ansprüche daher frühzeitig prüfen lassen – im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 17 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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