Verbraucher & Recht

Apothekenreform: Das ändert sich für Patienten

Die Apotheke vor Ort soll künftig deutlich mehr können als nur Medikamente abzugeben und zu beraten. Mit der nun vom Bundesrat gebilligten Apothekenreform erhalten Apotheken zusätzliche Aufgaben und Befugnisse. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung wohnortnah zu stärken, Wartezeiten zu verkürzen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen einen schnelleren Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Die ARAG Experten erläutern, welche Neuerungen Verbraucher konkret erwarten können.

Mehr Gesundheitsleistungen direkt in der Apotheke
Für viele Menschen dürfte die wichtigste Änderung sein, dass Apotheken künftig ein breiteres Angebot an Gesundheitsleistungen bereitstellen können. Bislang waren Schutzimpfungen in Apotheken auf Grippe und Corona beschränkt. Künftig dürfen Apotheker und Pharmazeutisch-technische Assistenten nach entsprechender Qualifikation grundsätzlich alle Impfungen mit sogenannten Totimpfstoffen durchführen, beispielsweise gegen Tetanus oder FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis). Dadurch entstehen zusätzliche Anlaufstellen für Standardimpfungen, was Wege verkürzen und Arztpraxen entlasten soll.

Darüber hinaus werden Apotheken laut ARAG Experten stärker in die Prävention eingebunden. Geplant sind neue Angebote zur Früherkennung und Gesundheitsvorsorge, beispielsweise rund um Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Rauchentwöhnung. Verbraucher erhalten damit niedrigschwellige Möglichkeiten, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sich beraten zu lassen.

Blutabnahmen und Medikamentenkontrolle vor Ort
Eine weitere Neuerung betrifft die Überwachung von Arzneimitteltherapien. Apotheker dürfen künftig nach entsprechender Schulung Blutabnahmen bei Erwachsenen durchführen, um zum Beispiel die Wirkung bestimmter Medikamente zu kontrollieren. Für Patienten bedeutet das mehr Komfort, weil einzelne Kontrolluntersuchungen wohnortnah in der Apotheke möglich sein können. Gleichzeitig soll die Arzneimitteltherapie dadurch sicherer werden.

Bestimmte Medikamente künftig auch ohne aktuelles Rezept
Besonders relevant für chronisch kranke Menschen ist eine weitere Änderung, auf die die ARAG Experten hinweisen: In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente auch dann abgeben, wenn aktuell kein Rezept vorliegt. Voraussetzung ist, dass das Arzneimittel bereits regelmäßig eingenommen wird und eine Unterbrechung der Behandlung gesundheitliche Nachteile mit sich bringen könnte. Erlaubt ist dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packungsgröße gegen Selbstzahlung. Die Regelung soll Versorgungslücken vermeiden, etwa wenn kurzfristig kein Arzttermin verfügbar ist oder ein Rezept nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann.

Bessere Versorgung auf dem Land
Ein zentrales Ziel der Reform ist die Sicherung der Arzneimittelversorgung außerhalb der Ballungsräume. Hintergrund ist die steigende Zahl von Apothekenschließungen, insbesondere in ländlichen Regionen. Um dem entgegenzuwirken, werden Apotheken wirtschaftlich gestärkt und bei Notdiensten besser unterstützt. Zudem sollen flexiblere Organisationsmodelle helfen, den Betrieb auch bei Personalmangel aufrechtzuerhalten. So können laut ARAG Experten erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten unter bestimmten Voraussetzungen zeitweise Leitungsaufgaben übernehmen.

Mehr Service, aber kein Ersatz für den Arzt
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass trotz der erweiterten Befugnisse Apotheken Arztpraxen nicht ersetzen sollen. Diagnosen, komplexe Behandlungen und medizinische Entscheidungen bleiben weiterhin Aufgabe von Ärzten. Die Reform verfolgt vielmehr das Ziel, Apotheken als leicht erreichbare erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen zu stärken und bestimmte Leistungen schneller verfügbar zu machen.

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