Preistreiber auf dem Land
Dass es diesen zusätzlichen Zins überhaupt noch gibt, ist ein Anachronismus. Vor gut zehn Jahren haben einige Direktbanken wie ING, DKB und Consorsbank diesen Zins ganz abgeschafft. Seitdem folgen immer mehr regionale Banken und Sparkassen diesem Schritt. Aktuell sind es 500 von gut 1.000 Geldhäuser, die auf diese zusätzliche Einnahmequelle verzichten.
Die Freiburger Volksbank betont sogar: “Einen gesonderten Überziehungszins oder eine Überziehungsprovision erheben wir nicht. Eine Differenzierung zwischen Dispositionszins und einem zusätzlichen Entgelt für darüberhinausgehende Überziehungen besteht daher nicht. Unabhängig davon weisen wir darauf hin, dass pauschale Überziehungsentgelte oder Mindestgebühren für geduldete Überziehungen bei Privatkunden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig sind. Der BGH hat mit Urteilen vom 25. Oktober 2016 (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15) entschieden, dass Kosten für Überziehungen ausschließlich über einen laufzeit- und betragsabhängigen Zinssatz erhoben werden dürfen.”
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