Als Unternehmerin (k)ein Kind? Selbstständige brauchen gleichwertigen Mutterschutz
Seit 13 Jahren fordert Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, von der Politik eine Lösung für die Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage schwangerer Selbstständiger – ohne dass die Politik bislang tätig geworden wäre. Eine politische Lösung ist überfällig. Der djb hat dazu das Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ veröffentlicht. Es knüpft an Forderungen aus den Kreisen selbstständiger Handwerksmeisterinnen an, die 2022 mit einer Petition die öffentliche und politische Debatte wieder eröffnet haben.
Der Kreis der Betroffenen geht jedoch weit über die selbstständigen Handwerksmeisterinnen hinaus, bei denen die physisch belastende Arbeit eine Rolle spielt. Anspruch auf gleichwertigen Mutterschutz müssen, um aus der großen Vielfalt nur wenige zu nennen, auch niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, solo-selbstständige Übersetzerinnen oder Änderungsschneiderinnen haben. Bei ihnen könnten eher überlange Arbeitszeiten, Stress und psychische Belastungen die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes gefährden. Für alle betroffenen Selbstständigen muss der Mutterschutz in Form des finanziell abgesicherten Beschäftigungsverbotes für die Zeit nach der Geburt gelten – unabhängig von der Art der gesundheitlichen Risikofaktoren am Arbeitsplatz.
Der djb fordert, den Fokus nicht nur auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld als vollen Einkommensersatz mit möglichst wenig Bürokratie zu legen, sondern zusätzliche Hilfen für das Fortbestehen des Betriebes einzubeziehen.
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