TÜV SÜD gibt Tipps für den Kauf von Pedelecs
Pedelecs (Pedal Electric Cycles) sind Fahrräder, die mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor angetrieben werden. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelecs oft mit E-Bikes gleichgesetzt. Wie Andreas Hüsam von TÜV SÜD weiß, besteht hier aber ein wichtiger Unterschied: „Beim E-Bike handelt es sich streng genommen um ein Zweirad mit Motor, das auch dann fährt, wenn man nicht in die Pedale tritt. Ein E-Bike ist daher weniger Fahrrad, sondern fast schon eine Art Mofa. Dennoch wird E-Bike oft als Synonym zum Pedelec benutzt oder meist sogar über den eigentlich korrekten Begriff des Pedelecs gestellt.“
Bei Pedelecs kommt die Unterstützung des E-Motors erst hinzu, sobald der Fahrer in die Pedale tritt. Hierbei darf die Geschwindigkeit nicht mehr als 25 Stundenkilometer betragen und beim Motor sind maximal 250 Watt erlaubt. Die sogenannte Schiebehilfe darf beim Anfahren bis zu sechs Stundenkilometer beschleunigen. Wie klassische Fahrräder gibt es solche Pedelecs in unterschiedlichen Ausführungen neu zu kaufen: Während Pendler faltbare Modelle bevorzugen, gibt es für sportlich Ambitionierte Mountainbikes in vielen Varianten und Ausflugsradler finden eine große Auswahl an Citybikes.
Beim Neukauf auf technische Details achten
Das Herzstück eines jeden Elektrorads ist stets der Akku. Gerade bei günstigen Modellen ist es wichtig, einen Blick auf die Garantiebedingungen zu werfen. Oftmals sind diese auf sechs Monate oder 500 Ladezyklen beschränkt. Um das Fahren unbeschwert genießen zu können, ist ein Display mit Akku-Ladestandanzeige wichtig. Akkus, die sich vom Rad trennen lassen, lassen sich laut Experte besonders komfortabel aufladen. Zudem ist das Rad dann für Diebe uninteressant und im Schadensfall kann eine Ersatzbatterie leicht besorgt werden. Das Spektrum der Ladezeiten reicht von zwei bis sechs Stunden. Langstreckenfahrer sollten unbedingt auf die erforderliche Reichweite achten. Die Hersteller geben zwischen 25 und 150 Kilometer an. Ein Fachhändler kann hier über Erfahrungen aus der Praxis berichten.
Was ist ein S-Pedelec?
Für die sogenannten S-Pedelecs gelten andere Parameter: Der große Unterschied liegt hierbei in der Geschwindigkeit. S-Pedelecs sind mit maximal 1000-Watt-Motoren ausgestattet und dürfen bis zu 45km/h schnell sein. Damit zählen sie zu den Kleinkrafträdern. Der Fahrer muss daher ein Versicherungskennzeichen anbringen und entweder den Pkw-Führerschein oder den Führerschein Klasse AM haben und mindestens 16 Jahre alt sein. „Für den Fahrer eines S-Pedelecs besteht Helmpflicht“, sagt Andreas Hüsam. „Denn mit bis zu 45 Stundenkilometern sind diese Räder ziemlich flott im Straßenverkehr unterwegs und das ausschließlich auf der Straße. Das Befahren von Radwegen ist bei dieser hohen Geschwindigkeit verboten.“
Vor dem Kauf eine Probefahrt machen
Wer auf ein neues Pedelec umsteigen möchte, sollte unbedingt mehrere Fahrräder vor dem Kauf im Fachhandel testen. Auch bei den vielfältigen Nachrüst-Kits, mit denen sich klassische Fahrräder nachträglich „elektrifizieren“ lassen, ist eine Fachberatung im Handel empfehlenswert. Hierzu stellen viele der führenden Hersteller auf ihren Websites die Kontakte ihrer Partnershops zur Verfügung.
Fahrrad nachrüsten oder Pedelec neu kaufen?
„Für die sogenannten Nachrüst-Kits gelten dieselben technischen Vorgaben in Sachen Motorleistung von maximal 250 Watt, einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sowie der Anschiebhilfe von sechs km/h wie für fertige Pedelecs“, erklärt Andreas Hüsam. Auch wenn ein Nachrüstsatz mit Motor, Akku und Display bereits ab einem vergleichsweise günstigen Preis von wenigen hundert Euro zu haben ist, rät der Experte zur Vorsicht: „Wer sein Fahrrad auf eigene Faust zum Pedelec nachrüstet, wird in den Augen des Gesetzgebers zum Hersteller. Er macht aus einer sogenannten ‚unvollständigen Maschine‘, dem Nachrüst-Kit, eine ‚vollständige Maschine‘ in Form des Nachrüst-Pedelecs mit Motor.“ Gemäß dem TÜV SÜD-Experten müssen alle Pedelecs wie auch Nachrüst-Pedelecs den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der EMV-Richtlinie 2004/108/EG entsprechen. Beim fertigen Pedelec trägt der Hersteller oder Importeur die volle Verantwortung, dass sein Produkt allen Vorgaben entspricht und für den Straßenverkehr zulässig ist.
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