Verbraucher & Recht

Volvo-Dieselskandal: KBA ordnet Stilllegung von 1700 Fahrzeuge des Modells XC60 an

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 30. Juni 2025 den Rückruf von 1700 Dieselfahrzeugen des Typs Volvo XC60 2.0 mit der Abgasnorm Euro 5 angeordnet. Volvo hat zwei Monate Zeit, die Halter über die Stilllegung zu informieren. Der Bescheid ist zwar noch nicht bestandskräftig, die Behörde hat allerdings die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Fahrzeuge müssen „aus dem Verkehr gezogen werden“, heißt es auf der Homepage des KBA. Grund für die Stilllegung ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters, das die Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen deaktiviert. Die Folge: unerlaubt erhöhte Stickoxidwerte. Das KBA prüft nach Medienberichten auch, ob 130.000 weitere Volvo-Dieselfahrzeuge manipuliert worden sind. Volvo hat sich bisher einer Aufklärung komplett verweigert. Im Diesel-Abgasskandal stehen EuGH und BGH auf Seiten der Verbraucher. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Haltern eine kostenlose Ersteinschätzung im Diesel-Online-Check an.

Volvo-Rückruf mit sofortiger Vollziehung – ein drastischer Schritt

Der vom KBA angeordnete Rückruf betrifft Fahrzeuge des Modells Volvo XC60 2.0 Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 (Motor D, 120 kW, Frontantrieb, Erstzulassung ca. 03/2011 bis ca. 04/2013). Laut amtlicher Typgenehmigung handelt es sich um die Variante e112007/461440*01–05. Die betroffenen Fahrzeuge wurden mit einer temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung (AGR) ausgestattet – eine Technik, die unter bestimmten Bedingungen die Abgasreinigung reduziert oder ganz abschaltet.

Diese sogenannte Thermofenster-Funktion sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nur bei Temperaturen zwischen 15 und 30 Grad Celsius vollständig funktioniert. Liegen die Außentemperaturen – wie in Mitteleuropa üblich – darunter oder darüber, wird die AGR drastisch reduziert. Dadurch steigen die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb an – teils deutlich über die gesetzlich erlaubten Grenzwerte. Genau das wertet das KBA als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

Besonders gravierend: Der Rückruf wurde mit sofortiger Vollziehung angeordnet. Das bedeutet, dass die betroffenen Fahrzeuge unabhängig von etwaigen Einsprüchen oder laufenden Verfahren unverzüglich stillgelegt werden können – ein drastischer Verwaltungsakt, der die Schwere des Verstoßes unterstreicht.

Volvo zeigt sich uneinsichtig – KBA greift durch

Bereits seit 2023 hatte das KBA den Verdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Volvo verfolgt und den Hersteller mehrfach aufgefordert, technische Lösungen zur Beseitigung der Problematik vorzulegen. Doch der Autobauer – mittlerweile Teil des chinesischen Geely-Konzerns – verweigerte bislang jegliche Kooperation. Volvo sieht sich nach wie vor im Recht und lehnt ein Software-Update ab.

Diese Weigerung führte nun zu einem Wendepunkt: Das KBA ordnete nicht nur den Rückruf, sondern explizit auch die Zwangsstilllegung der betroffenen Fahrzeuge an. Die Halter müssen innerhalb von zwei Monaten schriftlich über die Maßnahme informiert werden. Volvo hat angekündigt, sich gegen den Rückrufbescheid gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Weitere Volvo-Modelle betroffen – bis zu 130.000 Fahrzeuge

Nach Medienberichten prüfen die Behörden derzeit, ob auch weitere Fahrzeuge mit ähnlicher Technik ausgerüstet sind. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung und weiterer Quellen könnten insgesamt bis zu 130.000 Volvo-Dieselmodelle betroffen sein.

Dabei handelt es sich mutmaßlich um:

  • Volvo-Modelle: XC60, XC90, V90, S90
  • Motoren: D4 und D5
  • Abgasnormen: Euro 5 und Euro 6
  • Baujahre: etwa 2013 bis 2020

Volvo produziert inzwischen keine Diesel-Pkw mehr. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht daher davon aus, dass es sich beim aktuellen Rückruf nur um den Auftakt zu einer weitreichenden Rückrufwelle handelt – mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Folgen für Hersteller und Verbraucher. Betroffene Halter können sich mit dem Diesel-Online-Check kostenlos beraten lassen.

EuGH und BGH stärken die Rechte der Verbraucher

Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die rechtliche Lage eindeutig: Die Verwendung von Thermofenstern wurde von der europäischen und deutschen Rechtsprechung mehrfach als rechtswidrig eingestuft.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 21. März 2023 (C-100/21), dass bereits fahrlässiges Verhalten der Hersteller – also auch ohne Vorsatz – zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen kann.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH) folgte dieser Linie in mehreren Entscheidungen und stellte 2023 klar, dass Verbraucher entschädigt werden können, wenn der Hersteller grob fahrlässig handelte oder Grenzwertüberschreitungen wissentlich in Kauf nahm – etwa durch den Einsatz von Thermofenstern.
  • Bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 (C-693/18) hatte der EuGH festgestellt, dass jede Funktion, die unter normalen Fahrbedingungen die Wirkung des Emissionskontrollsystems mindert, eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.

Damit ist der Fall Volvo auch juristisch ein klarer Teil des Dieselskandals – mit vergleichbaren Risiken für Verbraucher und Chancen auf Schadensersatz wie bei VW, Audi, Mercedes oder Fiat.

Dr. Stoll & Sauer klagt bereits gegen Volvo

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits erste Klagen gegen Volvo eingereicht. Die Erfahrung aus jahrelanger Arbeit im Diesel-Abgasskandal zeigt: Wer frühzeitig handelt, hat die besten Chancen, sein Recht erfolgreich durchzusetzen – sei es auf Schadensersatz, Rückabwicklung oder Wertersatz.

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Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart in allen wichtigen Rechtsgebieten zur Seite.

Besondere Schwerpunkte liegen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Abgasskandal, Arbeitsrecht, IT-Recht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus.

Aktuell leiten die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Darüber hinaus führen Anwälte der Kanzlei die Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den US-Konzern Meta in Deutschland.

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