Weisung erteilt
Dazu Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels: „Abrissentscheidungen sind nie leicht, weil sie unwiederbringliche Verluste bedeuten. Umso mehr danke ich dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde für ihre sorgfältige fachliche Arbeit. Im Ergebnis der gesetzlichen Dissensentscheidung haben wir die Genehmigung des Abrisses angewiesen – unter strengen Nebenbestimmungen: So muss zum Beispiel ein Wandgemälde gesichert und eine Plastik vor Ort erhalten werden. Dies ist ein enger, nicht verallgemeinerbarer Einzelfall, in dem wir barrierefreien, seniorengerechten Wohnraum ermöglichen und zugleich das kulturelle Erbe bestmöglich sichern.“
Erste Bestrebungen, das leerstehende Gebäude abzureißen und das Areal anderweitig zu nutzen, gab es bereits vor mehr als zehn Jahren. Diese mündeten in einer 2013 durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilte Abbruchgenehmigung, die schließlich seitens der Stadt Homberg ungenutzt blieb und Ende 2016 erlosch.
Ein 2022 erneut beantragter Abriss und das damit einhergehende Verfahren münden nun in einer klärenden Weisung durch Staatsminister Gremmels. Denn das Hessische Denkmalschutzgesetz bestimmt, dass bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Abrissgenehmigung nur dann erteilt werden darf, wenn das Landesamt für Denkmalpflege zustimmt. „Stimmt – wie hier – das Landesamt nicht zu, sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Landkreis den Fall zur abschließenden Entscheidung dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur vorlegen kann. Wir haben uns aufgrund der Bedeutung für die Stadtentwicklung in Homberg dazu entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und den zuständigen Minister um die Erteilung einer Weisung dazu gebeten, ob abgerissen werden darf oder nicht“, skizziert Krug den Fall.
Zuletzt war es demnach an Staatsminister Timon Gremmels, eine Entscheidung im Verfahren herbeizuführen. Dieser Tage ging nun sein Schreiben in der Kreisverwaltung ein, in dem dieser der Unteren Denkmalschutzbehörde die Weisung erteilt, den von der Stadt Homberg angestrebten Abbruch zu genehmigen.
„Das seit rund 15 Jahren leerstehende Gebäude aus den 50er-Jahren kann nun abgerissen werden“, sagt Patrick Krug, verweist aber gleichzeitig auf die in der Weisung skizzierten Bedingungen. Denn das Wandgemälde an der Giebelseite, die Plastik des knieenden Jünglings sowie erhaltenswerte Elemente der Innenausstattung sollen erhalten werden, beziehungsweise einer musealen oder didaktischen Nutzung zugeführt werden, heißt es im Schreiben aus dem Ministerium. Außerdem muss das Gebäude vor dem Abbruch umfassend fotografisch und zeichnerisch dokumentiert werden, und in digitaler und analoger Form an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen übergeben werden.
Wie so oft geht es auch bei der Friedrichstraße 7 um eine intensive Abwägung aller Belange: „Seit Jahren tritt man beim Areal auf der Stelle, mögliche Optionen einer Nachnutzung waren wiederholt im Gespräch – als belastbar hat sich keine erwiesen. Dass nun eine pragmatische Einzellösung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten des Denkmalschutzgesetzes gefunden wurde, die barrierefreien und seniorengerechten Wohnraum inmitten der Stadt Homberg ermöglicht und gleichzeitig die Belange des Denkmalschutzes nicht außer Acht lässt, ist ein vertretbarer und guter Kompromiss“, kommentiert der Erste Kreisbeigeordnete. „Ich hoffe, dass das Projekt nun zügig in die Umsetzungsphase geht“, betont er abschließend.
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