Wann dürfen Chefs betriebsbedingt kündigen?
Allerdings müssen die Maßnahmen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen, bereits beschlossen oder umgesetzt sein. Darüber hinaus sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, vorab sorgfältig zu prüfen, ob sich eine Entlassung vermeiden lässt – etwa wenn Mitarbeiter auf einen anderen, vergleichbaren Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs wechseln. Besteht das Unternehmen aus mehreren Betrieben, könnte auch dort eine Weiterbeschäftigung möglich sein – gegebenenfalls zu geänderten Arbeitsbedingungen. Gibt es in einer anderen Abteilung eine freie Stelle, die Betroffene nach einer Umschulung oder Weiterbildung antreten könnten, müssen Chefs ihnen dies anbieten. Fallen durch eine Umstrukturierung mehrere Jobs weg, sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Sozialauswahl zu treffen. Grundsätzlich gilt: Auch für betriebsbedingte Kündigungen gelten die regulären Kündigungsfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlt ein entsprechender Passus, greifen die gesetzlichen Fristen.
Verwendete Quellen:
Interview mit Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel
Gesetzliche Grundlagen:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++5828b334-6ec7-11ec-bbfb-001a4a160129
https://www.ihk.de/karlsruhe/fachthemen/recht/arbeitsrecht/mitarbeiter-einstellen-und-kuendigen/kuendigung-in-kleinbetrieben-2459270
Anspruch auf ALG und mögliche Sperrzeiten:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/das-muessen-sie-beachten/kuendigung-abfindung-freistellung
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag_und_Sperrzeit.html
Besteuerung von Abfindungen:
https://www.aktuell-verein.de/besteuerung-abfindung/
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/abfindung-versteuern-wie-funktioniert-die-fuenftelregelung/25766094.html
Biallo & Team GmbH
Achselschwanger Str. 5
86919 Utting
Telefon: +49 (8806) 333840
Telefax: +49 (8806) 3338419
http://www.biallo.de
Redakteurin
Telefon: +49 (8806) 33384-80
E-Mail: engelmann@biallo.de
