Bauen & Wohnen

Vorfälligkeitsentschädigung in Mainz

Wer in Mainz seine Immobilie verkauft oder einen Kredit vorzeitig ablösen möchte, stößt schnell auf ein teures Hindernis: die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie soll der Bank den entgangenen Gewinn ausgleichen, wenn ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird. Doch nicht jede Forderung ist rechtmäßig – und oft gibt es Wege, die Kosten zu senken oder ganz zu vermeiden.

Wann die Entschädigung zulässig ist

Banken dürfen eine Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangen, wenn der Vertrag klar und transparent über Laufzeit, Kündigungsrechte und Berechnung informiert. Fehlen diese Angaben oder sind sie unverständlich formuliert, ist die Forderung oft angreifbar. In Mainz betrifft das vor allem Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen wollen, bevor der Kredit vollständig abbezahlt ist – etwa beim Umzug oder bei einer Erbschaft.

Wie Banken rechnen

Die Entschädigung wird meist mit der sogenannten Aktiv-Passiv-Methode berechnet. Dabei wird angenommen, dass die Bank das zurückgezahlte Geld in sichere Anlagen steckt und daraus weniger Zinsen erhält. Entscheidend sind Restschuld, Restlaufzeit, Zinsniveau und eventuelle Sondertilgungen. Verbraucherzentralen haben festgestellt, dass die Beträge häufig zu hoch angesetzt werden – Abweichungen von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit.

Fünf Wege, die Zahlung zu vermeiden

Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, die Zahlung zu umgehen.

  1. Zinsbindung abwarten: Nach Ablauf kann das Darlehen ohne Entschädigung getilgt werden.
  2. Sonderkündigung nach zehn Jahren (§ 489 BGB): Danach ist eine Kündigung immer kostenfrei möglich.
  3. Darlehensübernahme durch den Käufer: Übernimmt der Käufer den Kredit, entfällt die Entschädigung.
  4. Einvernehmliche Lösung mit der Bank: Wer eine neue Finanzierung beim selben Institut abschließt, kann oft auf Kulanz hoffen.
  5. Fehlerhafte Vertragsangaben prüfen: Unklare Widerrufsbelehrungen oder Informationsdefizite können die Forderung unwirksam machen.

„Viele Eigentümer zahlen die Vorfälligkeitsentschädigung, ohne sie prüfen zu lassen – und verschenken damit oft mehrere Tausend Euro“, erklärt André Heid, Geschäftsführer und Immobilienexperte. „Gerade bei vorzeitigen Kreditablösungen sollte immer hinterfragt werden, ob die Berechnung der Bank überhaupt korrekt ist.“

Berechnung prüfen lohnt sich

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist komplex. Banken müssen dabei Sondertilgungsrechte, den Wegfall des Ausfallrisikos und eingesparte Verwaltungskosten berücksichtigen. Verbraucherschützer raten dringend dazu, die Berechnung der Bank von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Nicht selten fallen die Nachberechnungen mehrere Tausend Euro niedriger aus als die Forderung der Bank.

Fazit

Für Immobilieneigentümer in Mainz, die über einen Verkauf oder eine Umschuldung nachdenken, lohnt sich eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen und der Berechnung. Eine professionelle Beratung kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und rechtliche Spielräume auszuschöpfen.

Über die Heid Im­mo­bi­li­en­ GmbH

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Mainz profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Mainz/

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