Ehe und Steuern: Was gilt bei Schenkungen? Wo lauern Steuerfallen?
Biallo-Tipp: Mit dem Biallo Schenkungsteuerrechner können Sie durchspielen, welche Schenkungsteuer für bestimmte Vermögensübertragungen anfallen würde.
Folgende Konstellationen können je nach Größenordnung der Beträge in puncto Schenkungsteuer das Finanzamt auf den Plan rufen:
Gemeinschaftskonto, das auch für den Vermögensaufbau genutzt wird: Viele Ehepaare wählen für die alltäglichen Ausgaben ein Gemeinschaftskonto, das vielfach auch als Oder-Konto bezeichnet wird. Dies ist zunächst unproblematisch. Knifflig wird es allerdings mitunter im Erbfall, wenn Miterben an die Stelle des Ehegatten treten. Dies kann die Abwicklung erschweren. Nutzen Sie das Gemeinschaftskonto zudem auch für größere Einzahlungen aus Ihrem Vermögen und gibt der Ehepartner hohe Summen über dieses Konto aus, kann dies mitunter problematisch werden.
Gemeinschaftsdepot: Beim Gemeinschaftsdepot wird es bei höheren Beträgen kritisch, wenn ein Ehepartner überwiegend einzahlt und beide über die Strategie und die Erträge entscheiden beziehungsweise verfügen können. Nutzt ausschließlich der vermögendere Ehepartner das Depot, wird dies nicht als relevant für die Schenkungsteuer gewertet, solange der Ehegatte lediglich auf dem Papier Mitinhaber des Depots ist.
Vermietete Immobilie: Auch eine vermietete Immobilie kann in Sachen Schenkungsteuer problematisch sein – und zwar immer dann, wenn Sie beispielsweise den Kredit allein bezahlen und Ihnen die Immobilie zu gleichen Teilen gehört.
Darlehen: Helfen Sie Ihrem Ehepartner beispielsweise mit einem zinslosen Darlehen bei einem finanziellen Engpass aus, gilt der Verzicht auf Zinsen als eine Schenkung.
Biallo-Tipp: Wollen Sie ein gemeinsames Konto eröffnen, finden Sie in unserem Ratgeber zum Gemeinschaftskonto umfassende Informationen zum Thema.
Gut zu wissen: Die Steuerfallen „Gemeinschaftskonto“ und „Gemeinschaftsdepot“ können Sie auf zweierlei Arten umgehen. Entweder Sie richten jeweils ein eigenes Konto/Depot ein und stellen sich gegenseitig eine Vollmacht aus. Oder Sie halten in einer schriftlichen Vereinbarung fest, dass Einzahlungen des vermögenderen Ehepartners weiterhin nur ihm zuzurechnen sind und nur dieser darüber verfügen kann. Zudem sollten Sie beim Gemeinschaftskonto festlegen, dass der Ehepartner das Konto lediglich für Alltagsanschaffungen nutzen soll. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, können Sie die Steuersituation über die sogenannte Güterstandsschaukel entschärfen.
Biallo-Tipp: Wollen Sie lieber Einzelkonten statt eines Gemeinschaftskontos führen, muss das nicht teuer sein. So bieten diverse Banken wie etwa die ING, Consorsbank, DKB, N26, BBVA und Openbank je nach Einkommen kostenlose Girokonten an. Einen Überblick über zahlreiche Anbieter liefert der Biallo Girokonto-Vergleich. In unserem Ratgeber rund um das Thema Girokonto erfahren Sie zudem, worauf es bei der Kontoauswahl zu achten gilt.
Güterstandsschaukel – was ist das?
Leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und zahlen beispielsweise eine größere Summe ein, geht das Finanzamt schlimmstenfalls von einer Schenkung aus und es fällt möglicherweise Schenkungsteuer an. Das können Sie umgehen, indem Sie vorab tätig werden. Sie können entweder schriftlich vereinbaren, dass der weniger vermögende Ehegatte nur die Lebenshaltungskosten aus dieser Summe bestreiten darf. Oder Sie wechseln per Notarvertrag in die Gütertrennung. Dann wird der steuerfreie Zugewinn ermittelt. Da die Gütertrennung im Erbfall eher nachteilig ist, wechseln Ehepaare mitunter wieder in die Zugewinngemeinschaft. Aus diesem Hin und Her der Güterstände resultiert die Bezeichnung „Güterstandsschaukel“. Sie sollten dabei unbedingt beachten, dass zwischen den entsprechenden Transaktionen einige Monate Abstand liegen sollten.
Biallo-Tipp: Sie möchten Festgeld oder Tagesgeld anlegen? Dann erhalten Sie mit dem Biallo Festgeld-Vergleich und dem Tagesgeld-Vergleich eine Übersicht der aktuellen Konditionen. Und über den Depot-Vergleich verschaffen Sie sich einen Überblick über die Konditionen diverser Anbieter.
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