Firmenintern

Überleitungstarifvertrag gibt den Beschäftigten Sicherheit auch nach der Trennung von Rheinmetall

Die Rheinmetall-Konzernführung hat mit Vertretern der Betriebsräte aus dem Automotive-Bereich und der IG Metall eine weitreichende Übergangsregelung für die Beschäftigten der Division Power Systems vereinbart, die vor der Herauslösung aus dem Technologiekonzern steht. In einem Überleitungs-tarifvertrag sollen die Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten an den deutschen Standorten auch für die Zeit nach dem Übergang ihrer Gesellschaften auf den neuen Eigentümer gesichert werden.

Nach intensiven Verhandlungen haben beide Seiten jetzt Maßnahmen vereinbart, die unter anderem eine Beschäftigungssicherung und Standortsicherung für einen Zeitraum von drei Jahren für die vom Verkauf betroffenen deutschen Standorte vorsehen und zudem für diesen Zeitraum die Gültigkeit bestehender tariflicher Regelungen absichern.

Mitgliederversammlungen der IG Metall an den jeweiligen Standorten haben dieses Verhandlungsergebnis mittlerweile bestätigt. Nach Ablauf der formellen Erklärungsfrist kann der endgültige Überleitungstarifvertrag noch Ende Februar von den Vertragspartnern Rheinmetall und IG Metall unterzeichnet werden.

Der Rheinmetall-Konzern hatte entschieden, sich von seinem weitgehend stagnierenden Automotive-Geschäft zu trennen, um sich künftig auf das stark wachsende Rüstungsgeschäft zu konzentrieren.

Dr. Vera Saal, die als CHRO das Personalressort im Rheinmetall-Vorstand verantwortet: „Rheinmetall steht zu seiner Verantwortung. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, auch ohne bestehende gesetzliche Verpflichtung freiwillig einen Überleitungstarifvertrag mit der IG Metall abzuschließen. Wir freuen uns über das Verhandlungsergebnis, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vom Verkauf betroffenen deutschen Standorte der Division Power Systems faire Übergangsregelungen bietet: Beschäftigungssicherung, Standortsicherung und Tarifgeltung für drei Jahre. Dieses Ergebnis ist nach dem Verkauf für den Käufer bindend. Für den geplanten Verkauf des Automotive-Bereichs streben wir nach wie vor eine Vertragsunterzeichnung im ersten Quartal 2026 an.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Rheinmetall AG
Rheinmetall Platz 1
40476 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 473-01
Telefax: +49 (211) 473-4158
http://www.rheinmetall.com

Ansprechpartner:
Oliver Hoffmann
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 473 47 48
Fax: +49 (211) 473 41 58
E-Mail: media@rheinmetall.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel