Überleitungstarifvertrag gibt den Beschäftigten Sicherheit auch nach der Trennung von Rheinmetall
Nach intensiven Verhandlungen haben beide Seiten jetzt Maßnahmen vereinbart, die unter anderem eine Beschäftigungssicherung und Standortsicherung für einen Zeitraum von drei Jahren für die vom Verkauf betroffenen deutschen Standorte vorsehen und zudem für diesen Zeitraum die Gültigkeit bestehender tariflicher Regelungen absichern.
Mitgliederversammlungen der IG Metall an den jeweiligen Standorten haben dieses Verhandlungsergebnis mittlerweile bestätigt. Nach Ablauf der formellen Erklärungsfrist kann der endgültige Überleitungstarifvertrag noch Ende Februar von den Vertragspartnern Rheinmetall und IG Metall unterzeichnet werden.
Der Rheinmetall-Konzern hatte entschieden, sich von seinem weitgehend stagnierenden Automotive-Geschäft zu trennen, um sich künftig auf das stark wachsende Rüstungsgeschäft zu konzentrieren.
Dr. Vera Saal, die als CHRO das Personalressort im Rheinmetall-Vorstand verantwortet: „Rheinmetall steht zu seiner Verantwortung. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, auch ohne bestehende gesetzliche Verpflichtung freiwillig einen Überleitungstarifvertrag mit der IG Metall abzuschließen. Wir freuen uns über das Verhandlungsergebnis, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vom Verkauf betroffenen deutschen Standorte der Division Power Systems faire Übergangsregelungen bietet: Beschäftigungssicherung, Standortsicherung und Tarifgeltung für drei Jahre. Dieses Ergebnis ist nach dem Verkauf für den Käufer bindend. Für den geplanten Verkauf des Automotive-Bereichs streben wir nach wie vor eine Vertragsunterzeichnung im ersten Quartal 2026 an.“
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