Mercedes EQA/EQB: KBA reagiert spät – jetzt müssen Betroffene wegen Brandgefahr im Freien parken
Warum das KBA jetzt umsteuert: Mitigation reichte nicht aus
Der neue KBA-Rückruf 16136R vom 6. Februar 2026 sieht den Austausch der Hochvoltbatterie vor. Die Maßnahme bestätigt, dass das zuvor eingesetzte Softwareupdate den Mangel nicht behoben, sondern lediglich das Brandrisiko reduziert hat. Für Betroffene ist das Ergebnis bitter: Erst die Risikominderung, dann ein weiterer Rückruf – und nun der verpflichtende Batterietausch. Dr. Stoll & Sauer sieht darin ein deutliches Zeichen, dass die Abhilfestrategie zu lange auf Verwaltung eines Rest-Risikos gesetzt hat.
Das ist neu und brisant: Parken ausschließlich im Freien
Nach Angaben aus der KBA-Rückrufdatenbank gilt bis zur Verfügbarkeit der Ersatzteile: nicht über 80 Prozent laden und das Fahrzeug ausschließlich im Freien parken. Diese Vorgabe ist aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer nicht nur lebensfremd, sondern für viele Halter praktisch kaum umsetzbar – insbesondere in Städten, bei Stellplätzen in Tiefgaragen oder in WEG-Anlagen mit festen Abstellregeln.
Besonders heikel: Folgen für Kfz-Versicherungen und mögliche Haftung von Mercedes
Viele Kfz-Versicherer kalkulieren Tarife auch nach dem Abstellort (Garage, Carport, Straße). Wenn Betroffene ihr Fahrzeug aufgrund des Rückrufs nicht mehr wie angegeben in Garage oder Tiefgarage abstellen können, kann das zu einer Neubewertung des Risikos führen. In der Praxis drohen damit Beitragsanpassungen oder Streit über Obliegenheiten, wenn der Versicherer von einer veränderten Abstell-Situation erfährt.
Dr. Stoll & Sauer hält es für naheliegend, dass Mercedes für solche Folgekosten haftbar gemacht werden kann, wenn der sicherheitsrelevante Batteriemangel die Ursache für die erzwungene Änderung des Abstellorts ist. Betroffene sollten daher alles dokumentieren: Hinweise des Versicherers, Beitragsanpassungen, zusätzliche Parkkosten oder Probleme mit Vermietern und Hausordnungen.
Die wichtigsten Fakten aus der KBA-Rückrufdatenbank (KBA 16136 R)
- Modelle: EQA, EQB
- Produktionszeitraum: 20.02.2021 bis 30.07.2024
- Mangelbeschreibung: Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.
- Maßnahme: Austausch der Hochvolt-Batterie (sobald die Ersatzteile zur Verfügung stehen). Bis zum Austausch die Batterie nicht über 80 Prozent laden und das Fahrzeug ausschließlich im Freien parken.
- Bekannte Vorfälle: Ein Vorfall ohne Personenschäden bekannt.
- Potentiell betroffene Fahrzeuge: weltweit 51.729, deutschlandweit 4.677
- Überwachung: Rückrufaktion wird durch das KBA überwacht.
- Hersteller-Rückrufcode: 4794004
- KBA-Referenznummer: 16136R
Batterietausch bestätigt Kernkritikpunkt aus SWR-Beitrag
Der SWR hatte im ARD-Marktcheck vom 27. Januar 2026 herausgearbeitet, dass Mercedes die Brandgefahr bei EQA/EQB nach Darstellung des Beitrags zunächst nur „mitigiert“, also reduziert, statt den Batteriemangel zu beheben – verbunden mit Nachteilen wie Ladebegrenzung sowie möglichen Einbußen bei Schnellladen und Reichweite. Dr. Stoll & Sauer hatte bereits im vergangenen Jahr über diesen Umstand die Öffentlichkeit informiert. Der nun vorzunehmende Batterietausch ist die erste Maßnahme, die den Mangel an der Hardware-Wurzel anpackt.
Lange Geschichte: Vom Software-Update zum Batterietausch
- Bereits am 13.02.2025 veröffentlichte das KBA einen verpflichtenden Rückruf für EQA/EQB wegen Brandgefahr durch Defekt/Kurzschlussrisiko in der Hochvoltbatterie (KBA-Referenz 14775R; Hersteller-Code 5496507).
- Im Dezember 2025 mussten betroffene Fahrzeuge erneut in die Werkstatt, weil ein Softwareupdate zur Hochvoltbatterie zuvor nicht vollständig installiert worden sein soll (Aktionscode 5496605) – verbunden mit der bekannten 80-Prozent-Ladeempfehlung.
- Jetzt folgt am 6. Februar 2026 mit dem KBA-Rückruf 16136R der Batterietausch als Hardware-Lösung – und bis dahin die Pflicht zum Parken im Freien.
Rechtliche Bewertung von Dr. Stoll & Sauer
Dr. Stoll & Sauer sieht im Batterietausch ein starkes Indiz dafür, dass die bisherigen Software-Maßnahmen keine vollständige Mangelbeseitigung waren. Wenn Verbraucher über längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen und nun zusätzlich eine Parkpflicht im Freien hinnehmen sollen, ist das rechtlich hoch relevant.
Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:
- Nachbesserung und weitere Gewährleistungsrechte, wenn die Mangelbeseitigung ausblieb oder Nachteile entstanden
- Minderung des Kaufpreises
- Rückabwicklung des Kaufvertrags (je nach Voraussetzungen)
- Schadensersatz, etwa bei erheblichen Folgekosten oder Nutzungseinschränkungen
- Welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt vom Kaufdatum, der Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und Verjährungsfristen ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im E-Mobilitäts-Online-Check
Dr. Stoll & Sauer führt Verfahren auch gegen andere Hersteller
Die Kanzlei ist im Bereich E-Mobilität nicht nur gegen Mercedes aktiv. Dr. Stoll & Sauer vertritt Mandanten auch gegen weitere Hersteller, wenn Batterieprobleme, Rückrufe oder Werkstattmaßnahmen zu Sicherheitsrisiken oder spürbaren Nachteilen führen. Dazu zählen nach Angaben der Kanzlei insbesondere:
- Porsche (unter anderem im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel)
- Ford (unter anderem im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen)
- Opel (Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen)
Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal sowie Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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