Dr. Stoll & Sauer: Der Mercedes muss draußen bleiben – das ist für Betroffene unzumutbar
Austauschbatterien stehen laut Zeitung aktuell nicht zur Verfügung
Die Nürtinger Zeitung berichtet, dass Mercedes in einem aktuellen Schreiben einräumt, das Softwareupdate aus dem vergangenen Jahr habe das Brandrisiko nicht vollständig beseitigt, und deshalb werde nun die Hochvoltbatterie doch ausgetauscht. Gleichzeitig wird Betroffenen mitgeteilt, dass die Teile derzeit nicht zur Verfügung stehen und man sich erst später wieder melden werde.
Der Mercedes-Rückruf in Kürze
- Betroffene Modelle: Mercedes EQA und EQB.
• Produktionszeitraum: 20. Februar 2021 bis 30. Juli 2024.
• Mangelbeschreibung (KBA): Kurzschluss in der Hochvoltbatterie kann zum Brand führen.
• Sicherheitsvorgaben bis zum Austausch: Batterie nicht über 80 Prozent laden und Fahrzeug ausschließlich im Freien parken.
• Hinweis aus dem Mercedes-Schreiben laut Nürtinger Zeitung: Austauschbatterien stehen aktuell nicht zur Verfügung, Mercedes will sich später wieder melden.
• Bekannter Vorfall: Ein Vorfall ohne Personenschäden.
• Betroffene Fahrzeuge: weltweit 51.729, deutschlandweit 4.677.
Die Nürtinger Zeitung zitiert die Mercedes-Pressestelle unter anderem mit dem Hinweis, Sicherheit habe höchste Priorität, Rückrufe seien vorbeugende Maßnahmen, und das Softwareupdate habe das Brandrisiko in seltenen Einzelfällen nicht vollständig beseitigt. Der Batterietausch sei kostenlos, Unannehmlichkeiten bedauere man. Eine Frage nach Kompensationen lässt Mercedes laut Artikel unbeantwortet. Doch genau darüber ärgert sich in dem Artikel ein betroffener Mercedes-Kunde.
Dr. Stoll & Sauer rät: „Sicherheitsanweisungen strikt befolgen – und alles dokumentieren“
Christian Grotz, Geschäftsführer von Dr. Stoll & Sauer, hat in einer Medienanfrage der Nürtinger Zeitung betroffenen Mercedes-Fahrern geraten, die Sicherheitsvorgaben aus dem Rückruf konsequent einzuhalten, Versicherungsfragen früh zu klären und sämtliche Einschränkungen sowie Kosten zu dokumentieren. Und eines ist klar: Der Mercedes muss draußen bleiben – und das ist unzumutbar.
- Was rät Dr. Stoll & Sauer Mercedes-Kunden?
Verbraucher sollten sofort prüfen, ob ihr EQA/EQB vom Rückruf betroffen ist, und alle Sicherheitsanweisungen (Ladebegrenzung, Parkhinweise) strikt befolgen. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Autoversicherung macht Sinn, insbesondere, wenn ein Fahrzeug nur beim Parken in der Garage vor Diebstahl versichert ist. Wichtig ist außerdem, alles zu dokumentieren: Rückrufschreiben, Werkstattkontakte, Einschränkungen im Alltag, Kosten für Ersatzmobilität. Wer monatelang auf Abhilfe warten muss, sollte seine Ansprüche rechtlich prüfen lassen, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatzmobilität und ggf. Rückabwicklung oder Schadensersatz.
- Ist es ein Unterschied, ob das Fahrzeug geleast oder gekauft wurde? Wie sieht der in der Beratung aus?
Grundsätzlich richten sich die Ansprüche in beiden Konstellationen zunächst gegen den Händler. Im Rahmen eines Leasingvertrags werden diese Ansprüche regelmäßig von der Bank an den Kunden abgetreten. Insoweit ist die Ausgangslage vergleichbar. Allerdings macht es für den Kunden natürlich schon einen Unterschied, ob er das Fahrzeug gekauft hat und er Wertminderungen und sonstige Langzeitfolgen selbst zu tragen hat oder das Fahrzeug nach Ende der Leasingzeit zurückgibt und das „Problem“ los hat. In beiden Fällen kommen aber Ansprüche gegen den Verkäufer in Betracht.
- Warum ist dieses E-Fahrzeug so problematisch? Gibt es ähnliche Beispiele?
Problematisch ist der sicherheitsrelevante Bereich der Hochvoltbatterie: Wenn ein Defekt zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu einem Brand führen kann, hat das eine andere Qualität als ein gewöhnlicher Mangel. Software-Updates reduzieren in solchen Fällen oft nur das Risiko bzw. erkennen eine gefährliche Situation früher, beseitigen aber nicht zwingend die Ursache, weshalb am Ende der Batterietausch der konsequentere Schritt ist. Ähnliche Batterierückrufe gab es in der Branche bereits bei anderen Herstellern – das Thema ist leider kein Einzelfall, aber für Betroffene immer gravierend. Wir klagen neben Mercedes auch gegen Porsche, Opel und Ford. Diese Hersteller haben ähnliche Probleme mit der Hochvoltbatterie wie Mercedes.
- Hat da bei Mercedes die Qualitätskontrolle versagt?
Ob die Qualitätskontrolle versagt hat, kann man seriös erst nach der vollständigen technischen Ursachenklärung beurteilen. Hier ist der Hersteller aber mit Informationen knausrig. Es wird den betroffenen Kunden bereits nicht mitgeteilt, was das konkrete Problem mit der Batterie ist und ob dies nach Batterietausch behoben ist. Unklar ist auch, ob sie vom gleichen Hersteller stammen. Fest steht aber: Wenn ein sicherheitskritisches Bauteil wie die Hochvoltbatterie betroffen ist und die endgültige Abhilfe lange dauert, stellen sich Fragen zur Qualitätssicherung und zu Prozessen in Entwicklung, Zulieferkette und Prüfung. Für Betroffene zählt vor allem, dass der Hersteller schnell und vollständig Abhilfe schafft und die Folgen nicht auf die Nutzer abwälzt. Zunächst wäre aber auch schon eine Information des Herstellers an die Kunden hilfreich. Das ist bislang noch nicht geschehen.
- Warum hat es so lange gebraucht, bis die Batterie endlich ausgetauscht wird?
Es stellt sich die Frage, wo die vielen Batterien nun herkommen sollen. Bisher hat Mercedes einen Batterietausch schließlich kategorisch ausgeschlossen. Man könnte auch die Vermutung äußern, dass Mercedes das Problem mit dem Software-Update einfach aussitzen wollte. Der Austausch soll laut einem SWR-Bericht rund 1,3 Milliarden Euro kosten. Die wollte Mercedes wohl nicht ausgeben. Nun hat das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch einen verpflichtenden Batterietausch angeordnet.
- Wie bewertet Dr. Stoll & Sauer das Krisenmanagement des Autobauers in diesem Fall?
Das Krisenmanagement wirkt nach Rückmeldung unserer Mandanten zäh und zu wenig transparent, weil die Maßnahmen stufenweise kommen und die Alltagseinschränkungen lange dauern. Es gibt keine Informationen zu dem Grund der Brandgefahr und ob diese nun endgültig ausgeräumt ist. Auch fehlt es an einem konkreten Zeithorizont und Kommunikation mit den betroffenen Nutzern. Bislang wurden die Fahrer noch nicht einmal vom neuerlichen Rückruf durch Mercedes informiert. Direkte Rückfragen unserer Mandanten blieben auch unbeantwortet.
- Ein wenig erinnert das an den Diesel-Skandal… oder?
Es erinnert in der Struktur: Viele Betroffene, lange Verfahren, zunächst Software als Zwischenlösung – alles sehr zäh und intransparent. Freilich kann nur spekuliert werden, ob wie im Dieselskandal Geld für ordentliche Technik eingespart werden sollte und daher auf kostengünstige und wenig saubere bzw. sichere Lösungen zurückgegriffen wurde. Klar ist aber auch: Beim Diesel ging es vorrangig um Emissionen, hier steht die Sicherheit im Vordergrund. Gerade deshalb ist eine schnelle, endgültige Lösung besonders wichtig.
- Was wäre eigentlich passiert, wenn ein solches Fahrzeug in der Tiefgarage oder im Carport gebrannt hätte?
Ein Batteriebrand in einer Tiefgarage ist besonders gefährlich, weil starke Rauchgase, Hitzeentwicklung und Folgeschäden an Gebäude und anderen Fahrzeugen drohen. Menschenleben stehen auf dem Spiel. Es kann zu Evakuierungen und erheblichen Sachschäden kommen, und die Löschung ist häufig deutlich schwieriger als bei herkömmlichen Fahrzeugbränden. Genau deshalb sind Parkhinweise und schnelle Abhilfemaßnahmen bei einem solchen Risiko so zentral. In Österreich ist ein Mercedes beim Aufladen in Flammen aufgegangen. Der SWR hat am 3. März 2026 darüber berichtet. Es soll sich dabei, laut SWR und US-Behörden sogar um einen Mercedes mit aufgespieltem Software-Update gehandelt haben.
Rechtliche Bewertung von Dr. Stoll & Sauer
Dr. Stoll & Sauer hat bereits mehrere Klagen gegen Mercedes laufen. Täglich melden sich neue Mandanten. Christian Grotz empfiehlt, Klagen auf Rückabwicklung oder Minderung aufrechtzuerhalten. Dabei spielt der jetzt angeordnete Batterietausch keine Rolle. Begründung: Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, Nachbesserung verlangt und eine angemessene Frist abgelaufen ist, werde auf diesen Zeitpunkt abgestellt – nicht darauf, ob in einem Jahr vielleicht nachgebessert werde.
Dr. Stoll & Sauer sieht im angeordneten Batterietausch ein starkes Indiz dafür, dass die bisherigen Software-Maßnahmen keine vollständige Mangelbeseitigung waren. Wenn Verbraucher zunächst Einschränkungen hinnehmen müssen und nun zusätzlich eine Parkpflicht im Freien gilt, ist das rechtlich hoch relevant. Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:
- Nachbesserung und weitere Gewährleistungsrechte, wenn die Mangelbeseitigung ausblieb oder Nachteile entstanden
• Minderung des Kaufpreises
• Rückabwicklung des Kaufvertrags (je nach Voraussetzungen)
• Schadensersatz, etwa bei erheblichen Folgekosten oder Nutzungseinschränkungen
Welche Ansprüche durchsetzbar sind, hängt vom Kaufdatum, der Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und Verjährungsfristen ab. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet Dr. Stoll & Sauer im E-Mobilitäts-Online-Check an.
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 17 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr und Stuttgart. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal sowie Arbeits-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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