Verbraucher & Recht

Alte Kiefer darf nicht gefällt werden

Vor einem Einfamilienhaus steht eine alte Waldkiefer, die mit ihren Ästen die Photovoltaikanlage auf dem Dach verschattet. Dadurch kam es zu einer Minderleistung der Anlage, die der Immobilieneigentümer nicht hinnehmen wollte. Er beantragte beim Bezirksamt eine Fällgenehmigung für den Baum. Doch die wurde nicht erteilt. Auch vor Gericht hatte der Mann keinen Erfolg. Die ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach die Waldkiefer nach Art und Größe zu den geschützten Bäumen gehört (Az.: VG 24 K 26/24).

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