Finanzen / Bilanzen

Amex Gold Mining schließt Sprengarbeiten am Portal des Standorts Perron ab

AMEX Gold Mining Inc. (TSX-V: AMX) (FSE: MX0) (OTCQX: AMXEF) („AMEX“ oder das „Unternehmen“) https://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/amex-exploration-inc/freut sich, den erfolgreichen Abschluss aller Bohr- und Sprengarbeiten bekannt zu geben, die für den Bau des Portals für die Großprobenentnahme an seinem Erschließungsstandort Perron im Nordwesten von Québec erforderlich waren. Dieser Erfolg stellt den ersten wichtigen Meilenstein beim Bau des Portals dar, das letztlich den Zugang für den Untertagebau und das geplante Großprobenprogramm des Unternehmens ermöglichen wird.

Sehen Sie sich hier ein Video der Sprengarbeiten und einen Rundflug über das Gelände an: https://youtu.be/PwyKQKv7sUQ

Der fertiggestellte Stollen wird den für das geplante 40.000-Tonnen-Großprobenprogramm des Unternehmens erforderlichen Zugang zum Untertagebau ermöglichen. Das Programm soll wichtige geologische, geotechnische, metallurgische und betriebliche Daten liefern und gleichzeitig die hohe Erzqualität des Perron-Projekts weiter bestätigen sowie zukünftige Erschließungsentscheidungen untermauern. Der Stollen und die dazugehörige Infrastruktur sollen vorbehaltlich des Erhalts der erforderlichen Genehmigungen auch in den künftigen kommerziellen Bergbaubetrieb integriert werden.

Nachdem die Sprengarbeiten am Stollen nun abgeschlossen sind, hat der mit dem Bau des Stollens beauftragte Auftragnehmer mit dem Abtransport des Sprengguts begonnen. Der vom Unternehmen ausgewählte Auftragnehmer für den Untertagebau wird voraussichtlich in den kommenden Tagen vor Ort eintreffen, um die Installation der Stollenausbauvorrichtungen abzuschließen; anschließend soll mit dem Bau der Untertage-Rampe begonnen werden. Diese nächste Phase stellt einen weiteren bedeutenden Meilenstein dar, während AMEX das Perron-Projekt weiter in Richtung der Entnahme von Großproben vorantreibt.

„Dies ist ein weiterer entscheidender Meilenstein für das Perron-Projekt“, sagte Victor Cantore, Präsident und Chief Executive Officer von Amex Gold Mining. „Der erfolgreiche Abschluss der Sprengarbeiten am Stollenportal markiert einen wichtigen Schritt in Richtung der Untertageerschließung. Wir freuen uns darauf, in Kürze mit dem Bau der Rampe zu beginnen, während wir das Perron-Projekt weiterhin sicher und verantwortungsbewusst in Richtung der Entnahme von Großproben vorantreiben.“

Der Bau der Untertage-Erkundungsrampe wird gemäß den genehmigten Plänen des Unternehmens erfolgen, wobei Sicherheit, Umweltschutz und die Einbindung der lokalen Bevölkerung während des gesamten Bauprozesses oberste Priorität haben werden.

Das Unternehmen wird weiterhin über den Fortschritt der Untertageerschließung und das Erreichen weiterer Meilensteine berichten.

Über Amex

Amex Gold Mining Inc. hat in seinem zu 100 % unternehmenseigenen Goldprojekt Perron, das sich etwa 110 Kilometer nördlich von Rouyn-Noranda in Quebec befindet, bedeutende hochgradige Goldfunde sowie kupferreiche vulkanogene Massivsulfid-Zonen (VMS) entdeckt. Das Perron-Projekt in Quebec umfasst 183 zusammenhängende Schürfrechte mit einer Gesamtfläche von 65,72 km². Das Projekt beherbergt mehrere Zonen mit hochgradiger Goldmineralisierung, VMS-Mineralisierung sowie „hybrider“ goldreicher VMS-Mineralisierung.

Zusammen mit dem angrenzenden und zusammenhängenden Projekt „Perron West“ sowie den Projekten „Abbotsford“ und „Hepburn“ (einschließlich weiterer durch Absteckung erworbener Claims) in Ontario erstreckt sich das konsolidierte Landpaket über eine Fläche von 570,94 km² im Distriktmaßstab. Dieses weitläufige Grundstück liegt in einem geologisch vielversprechenden Gebiet, das sowohl für hochgradige Gold- als auch für VMS-Mineralisierungen günstig ist.

Das Projekt profitiert von einer hervorragenden Infrastruktur: Es ist über eine ganzjährig befahrbare Straße erreichbar, liegt nur 30 Minuten von einem Flughafen und etwa 6,5 km von der Stadt Normétal entfernt. Außerdem befindet es sich in unmittelbarer Nähe zu mehreren Verarbeitungsanlagen, die großen Goldproduzenten gehören.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Tatsachen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die die Auswirkungen der vorstehenden Ausführungen auf die Wirtschaftlichkeit des Perron-Goldprojekts sowie die Ergebnisse der von Amex Gold Mining Inc. („Amex“ oder das „Unternehmen“) am 13. April 2026 bekanntgegebene Machbarkeitsstudie für die Phase-1-Erschließung des Perron-Goldprojekts (die „Machbarkeitsstudie“ oder „FS“) (soweit diese Ergebnisse im Text dieser Pressemitteilung kommentiert werden), einschließlich CAPEX, OPEX, NPV und IRR, den geschätzten Wert des Perron-Goldprojekts, Betriebsentwicklungsszenarien für das Perron-Goldprojekt, kommerzielle und technische Parameter, die attraktive Wirtschaftlichkeit des Perron-Goldprojekts, LOM-Pläne, die beabsichtigte Vermarktungsstrategie des Unternehmens, Markttrends, zukünftige Goldpreise, die Auswirkungen des Perron-Goldprojekts auf die lokalen Gemeinden, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, die prognostizierte jährliche  Produktion der Betriebe des Unternehmens, die Zeitpläne und Kosten im Zusammenhang mit den verschiedenen in dieser Pressemitteilung beschriebenen Initiativen, Meilensteinen und deren erwarteten Ergebnissen, die erwartete finanzielle und operative Leistung des Unternehmens, die Art der Beziehungen zu Interessengruppen wie der lokalen Gemeinschaft, einschließlich der Abitibiwinni First Nation, Mineralressourcenschätzungen (einschließlich der bei der Erstellung der Mineralressourcenschätzungen verwendeten Annahmen und Schätzungen), die allgemeinen Geschäfts- und Betriebsaussichten des Unternehmens, das künftige Wachstum und die Geschäftsaussichten des Unternehmens sowie jene Aussagen, die an anderer Stelle in dieser Pressemitteilung erörtert werden und im Wesentlichen die Aussichten und Ziele des Unternehmens beschreiben, stellen „zukunftsgerichtete Informationen“ oder „zukunftsgerichtete Aussagen“ (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze dar und basieren auf Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen zwangsläufig auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar vom Unternehmen zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Aussagen als angemessen erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen und wettbewerblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese Schätzungen und Annahmen können sich als unrichtig erweisen.

Darüber hinaus basierten diese zukunftsgerichteten Aussagen auf verschiedenen zugrunde liegenden Faktoren und Annahmen, darunter die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, die Fähigkeit, sicher und effektiv zu operieren, die rechtzeitige Lieferung und Installation der für die Produktion erforderlichen Ausrüstung zu den veranschlagten Preisen, die angenommenen Verkaufspreise für Gold, die Genauigkeit etwaiger Mineralressourcenschätzungen, zukünftige Wechselkurse und Zinssätze, politische und regulatorische Stabilität, Rohstoffpreise und Produktionskosten, den Erhalt von Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen von Regierungs- und Aufsichtsbehörden sowie von Dritten zu günstigen Bedingungen, anhaltende Stabilität auf dem Arbeitsmarkt, Stabilität an den Finanz- und Kapitalmärkten, die Verfügbarkeit von Ausrüstung und kritischen Liefergütern, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien, verschiedene steuerliche Annahmen, Schätzungen zu Investitions- (CAPEX) und Betriebskosten (OPEX), den Stand der Genehmigungen für das Perron-Gold-Projekt, alle wirtschaftlichen und betrieblichen Prognosen im Zusammenhang mit dem Projekt, die lokale Infrastruktur, die Geschäftsaussichten und -chancen des Unternehmens sowie Schätzungen zur betrieblichen Leistung der Ausrüstung und stellen keine Garantien für die zukünftige Leistung dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten oder unbekannten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den aktuellen Erwartungen abweichen, gehören unter anderem Verzögerungen bei den geplanten Lieferterminen von Anlagen, die Fähigkeit des Unternehmens, seine strategischen Initiativen erfolgreich umzusetzen, und die Frage, ob diese strategischen Initiativen die erwarteten Vorteile bringen werden, die Verfügbarkeit von Finanzmitteln oder von Finanzierungen zu günstigen Konditionen für das Unternehmen, die Abhängigkeit von Rohstoffpreisen, die Auswirkungen der Inflation auf die Kosten, die Risiken bei der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen, die operative Leistung der Vermögenswerte und Geschäftsbereiche des Unternehmens, Wettbewerbsfaktoren in der Goldbergbau- und -produktionsbranche, Änderungen der Gesetze und Vorschriften von „ “, die sich auf die Geschäftsbereiche des Unternehmens auswirken, Risiken hinsichtlich der politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz, Risiken im Zusammenhang mit Umweltvorschriften, Währungs- und Wechselkursrisiken, technologische Entwicklungen und allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie Risiken in Bezug auf Erträge, Investitionsausgaben, Cashflow und Kapitalstruktur sowie allgemeine Geschäftsrisiken.

Eine weitere Beschreibung der Risiken und Ungewissheiten findet sich im jährlichen Lagebericht des Unternehmens, einschließlich des Abschnitts mit der Überschrift „Risikofaktoren“, der unter www.sedarplus.ca verfügbar ist. Unvorhersehbare oder unbekannte Faktoren, die in diesem Warnhinweis nicht erörtert werden, könnten ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf zukunftsgerichtete Aussagen haben.

Viele dieser Unsicherheiten und Eventualitäten können sich direkt oder indirekt auswirken und dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen dienen dem Zweck, Informationen über die Erwartungen und Pläne der Unternehmensleitung in Bezug auf die Zukunft zu vermitteln. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren oder wesentliche Abweichungen zwischen späteren tatsächlichen Ereignissen und solchen zukunftsgerichteten Aussagen zu erläutern, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

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